Ubisoft, Aktie

Ubisoft Aktie: Gebot für Microsoft-Studio Arkane Lyon

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 16:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ubisoft zählt zu den Interessenten für Arkane Lyon; Microsoft hat noch kein Angebot angenommen, und Marvel’s Blade-Rechte bleiben ungeklärt.
Abstrakte Darstellung eines modernen Konferenzraums als Symbol für Unternehmensübernahmen und strategische Expansion. Illustration mit AI erstellt.

Ubisoft hat laut Bloomberg gestern ein Angebot für das Microsoft-Studio Arkane Lyon abgegeben. Damit steht eine mögliche Übernahme im Mittelpunkt, deren Ausgang noch offen ist: Mindestens zwei weitere Unternehmen haben ebenfalls geboten. Bis heute wurde keine Einigung bekanntgegeben. Für Anleger ist das Angebot deshalb zunächst eine strategische Option und noch kein abgeschlossener Ausbau des Geschäfts.

Mehrere Interessenten und eine verlängerte Frist

Bloomberg-Journalist Jason Schreier zufolge gehört Ubisoft zu einer engeren Auswahl potenzieller Käufer. Arkane Lyon gehört zu ZeniMax/Microsoft und ist als Entwickler von Dishonored sowie durch die Arbeit an Marvel’s Blade bekannt. Microsoft prüft einen Verkauf des Studios.

Der Prozess läuft weiter. Die Konsultationsfrist mit dem Betriebsrat wurde bis zum 13. Dezember 2026 verlängert. Microsoft hat laut dem Bericht bislang keines der Angebote angenommen. Auch einen Verkauf an das Studio-Management hat der Konzern erwogen.

Die verlängerte Frist lässt Raum für weitere Verhandlungen. Sie ist aber weder eine Zusage an Ubisoft noch eine Bestätigung dafür, dass überhaupt ein Verkauf zustande kommt. Das konkurrierende Bieterfeld macht den Ausgang zusätzlich offen. Aus dem berichteten Angebot lässt sich daher noch keine künftige Zugehörigkeit von Arkane Lyon zu Ubisoft ableiten.

Marvel’s Blade macht die Rechtefrage wichtig

Marvel’s Blade wurde 2023 angekündigt und befindet sich bei Arkane Lyon in Entwicklung. Für die wirtschaftliche Einordnung eines möglichen Kaufs zählt deshalb nicht allein das Studio. Ebenso wichtig wäre, welche Projekte und Rechte Bestandteil einer Vereinbarung würden.

VGC zufolge sind unter Berufung auf Bloomberg sowohl die Zukunft als auch die Rechte von Marvel’s Blade unklar. Anleger sollten einen möglichen Studioerwerb deshalb nicht automatisch mit der Übernahme sämtlicher Rechte an dem Spiel gleichsetzen. Die mögliche Transaktion und die Zukunft des Projekts sind getrennt zu bewerten.

Die Ubisoft-Aktie gewinnt heute 5,4%. Das fällt mit den Übernahmeberichten zusammen, belegt aber keinen ursächlichen Zusammenhang. Ein bestätigter Zuschlag würde eine andere Bewertungsgrundlage schaffen als die bisherige Meldung über ein Gebot.

Der nächste konkrete Terminanker ist damit die verlängerte Konsultationsfrist. Bis dahin steht Ubisoft als möglicher Käufer im Wettbewerb mit anderen Interessenten. Entscheidend für die weitere Einordnung wären eine verbindliche Vereinbarung und deren Umfang – nicht allein die Aufnahme in die engere Auswahl.

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