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Top Ships Aktie: Rubico kann Forderung mit Aktien begleichen

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rubico verlängerte die Zahlungsfrist; zugleich vereinbarte Top Ships Neubauprojekte mit Kaufpreis- und Bauverpflichtungen sowie möglichen Chartererlösen.
Modernes Containerschiff auf dem Ozean bei Sonnenuntergang als Symbol für den maritimen Sektor Illustration mit AI erstellt.

Top Ships muss bei einer ausstehenden Forderung weiter zwischen Zahlungstermin und Zahlungsform unterscheiden. Rubico verlängerte am Donnerstag die Frist für die Begleichung von 3,7 Mio. US-Dollar bis zum 31. Oktober. Dabei kann Rubico selbst entscheiden, ob der Betrag bar oder mit neu ausgegebenen wandelbaren Vorzugsaktien der Serie G beglichen wird. Ein entsprechender Barzufluss für Top Ships steht damit nicht fest.

Restforderung kann auch mit Aktien beglichen werden

Die Forderung stammt aus dem Verkauf von Roman Shark V. Nach der Pflichtmitteilung liegt das Wahlrecht über die Zahlungsform bei Rubico. Die Fristverlängerung verändert deshalb nicht nur den zeitlichen Rahmen: Für die Beurteilung der Forderung bleibt entscheidend, auf welche Weise Rubico sie erfüllt.

Für Anleger sind Termin und Zahlungsart getrennt zu betrachten. Eine Begleichung mit Vorzugsaktien wäre kein Barzufluss. Die genannte Restforderung darf daher nicht ohne Weiteres als künftig verfügbare Liquidität eingeordnet werden. Die Vereinbarung eröffnet ausdrücklich beide Wege.

Das ist auch im Zusammenhang mit den vereinbarten Neubauprojekten relevant. Top Ships hat sich auf den Erwerb von Gesellschaften mit Schiffbauverträgen verständigt. Bei diesen Plänen stehen den erwarteten Chartererlösen konkrete Kaufpreis- und Bauvertragsverpflichtungen gegenüber.

Neubaugeschäft verbindet Verpflichtungen und Charterperspektive

Am 7. Oktober vereinbarte Top Ships mit der verbundenen Verkäuferin Central Mare Inc. den Erwerb sämtlicher Anteile an vier Projektgesellschaften. Der Aktienkaufpreis beträgt rund 34,95 Mio. US-Dollar. Die Bauvertragsraten summieren sich auf 198 Mio. US-Dollar.

Die Gesellschaften halten Neubauverträge bei Guangzhou Shipyard International. Gegenstand sind MR-Produkttanker der Eisklasse 1A. Gemeldet wurde eine Erwerbsvereinbarung, nicht der Abschluss der Übernahme oder die Auslieferung der Schiffe.

Die Auslieferungen sind zwischen Juni 2029 und März 2030 vorgesehen. Den potenziellen Brutto-Umsatzauftragsbestand aus den Charterverträgen beziffert Top Ships auf rund 316,9 Mio. US-Dollar.

Dieser Betrag schließt sämtliche Verlängerungsoptionen ein. Er beschreibt damit die potenziellen Bruttoerlöse unter Einbeziehung dieser Optionen und ist weder mit Gewinn noch mit kurzfristig zufließender Liquidität gleichzusetzen.

Für die Einordnung von Top Ships sind somit unterschiedliche Zahlungsströme auseinanderzuhalten: Die Rubico-Forderung kann auch durch Wertpapiere erfüllt werden. Die Neubauvereinbarung verbindet dagegen vertragliche Verpflichtungen mit einer längerfristigen Charterperspektive. Weder die Restforderung noch der potenzielle Umsatzauftragsbestand lassen sich unmittelbar als verfügbare Barmittel behandeln.

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