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Swisscom Aktie: Weko prüft Weiterzug

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 21:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Gericht hob Weko-Verfügung und Busse auf; die Behörde prüft noch einen möglichen Weiterzug.
Swisscom AG (CH0008742519) – Isometrische 3D-Illustration einer Mobilfunk-Basisstation mit Solar-Panel und Schaltschrank Illustration mit AI erstellt.

Swisscom legt heute um 3,8% zu. Den Anstoß für die positive Börsenreaktion gibt der Erfolg im Glasfaserstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Entscheid entlastet das Unternehmen, ist aber noch anfechtbar: Die Wettbewerbskommission prüft, ob sie ihn akzeptiert oder vor das Bundesgericht zieht.

Weko hält weiteren Rechtsweg offen

Nach Angaben von Swisscom hieß das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde am Dienstag gut. Es hob sowohl die Verfügung der Wettbewerbskommission als auch die Busse von 18,4 Millionen Franken auf. Damit betrifft der Erfolg nicht allein die finanzielle Sanktion, sondern auch die angefochtene Verfügung selbst.

Gestern wurde Medienberichten zufolge bekannt, dass die Weko das Urteil prüft. Erst danach will sie über eine mögliche Anfechtung entscheiden. Für Anleger ist deshalb zwischen dem erreichten Gerichtserfolg und einem endgültigen Abschluss des Streits zu unterscheiden. Die Aufhebung ist erfolgt; ob die Auseinandersetzung vor dem Bundesgericht weitergeht, steht dagegen noch nicht fest.

Die heutige Kursreaktion würdigt damit eine konkrete rechtliche Entlastung. Sie nimmt der ausstehenden Entscheidung der Wettbewerbsbehörde jedoch nicht vorweg. Ein möglicher Weiterzug bleibt der entscheidende Vorbehalt beim Blick auf den Gerichtserfolg.

Preisobergrenzen für Glasfasern verlängert

Unabhängig vom Urteil hat Swisscom mit dem Preisüberwacher eine weitere Vereinbarung zum Glasfasernetz getroffen. Am 8. Oktober wurde die Verlängerung der Preisobergrenzen für die Nutzung unbeleuchteter Swisscom-Glasfasern durch andere Telekomanbieter berichtet.

Die Obergrenze bleibt bei 24 Franken pro Monat ohne Mehrwertsteuer. Die Vereinbarung verlängert ihre Geltung um zwei Jahre bis zum 30. September 2028.

Hier geht es um die Konditionen für andere Anbieter, während das Gerichtsurteil die Weko-Verfügung und die Busse betrifft. Beide Entwicklungen gehören zum Glasfaserumfeld von Swisscom, haben für Anleger aber unterschiedliche Bedeutung: Die eine schafft einen längeren zeitlichen Rahmen für bestehende Preisgrenzen, die andere beseitigt zunächst eine belastende Behördenentscheidung.

Nächster Termin bringt Geschäftszahlen

Am 5. November veröffentlicht Swisscom die Ergebnisse für die ersten neun Monate 2026. Damit folgt auf die rechtlichen Nachrichten der nächste Termin zur wirtschaftlichen Entwicklung.

Bis dahin richtet sich der Blick im Glasfaserstreit auf die Weko. Ihre Entscheidung bestimmt, ob Swisscom den Gerichtserfolg ohne weitere Anfechtung verbuchen kann oder die Auseinandersetzung in die nächste Instanz geht.

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