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Replimune Aktie: RP1-Vorwürfe lösen Sammelklage aus

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 11:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Anleger können bis zum 5. Oktober 2026 einen Antrag als Hauptkläger stellen; die Klage betrifft Aktienkäufe zwischen Oktober 2025 und April 2026.

Replimune Group: Sammelklage wegen RP1-Mitteilungen anhängig
Abstrakte Darstellung eines biotechnologischen Labors mit Fokus auf medizinische Forschung und klinische Entwicklung. Illustration mit AI erstellt.

Mehrere Rechtsanwaltskanzleien haben in den vergangenen Tagen auf eine anhängige Wertpapiersammelklage gegen die Replimune Group aufmerksam gemacht. Das juristische Verfahren richtet sich gegen das Unternehmen sowie gegen einzelne Führungskräfte. Den Verantwortlichen werden Verstöße gegen das US-Wertpapiergesetz im Zusammenhang mit regulatorischen Mitteilungen zum Wirkstoff RP1 vorgeworfen.

Am Markt bleibt der Druck auf den Titel spürbar: Am Freitag schloss das Papier bei 10,77 Euro, was einem Tagesverlust von 2,7 Prozent entsprach.

Vorwürfe zu Offenlegungen und anstehende Antragsfrist

Gegenstand des Rechtsstreits sind Wertpapiertransaktionen, die im Zeitraum vom 20. Oktober 2025 bis zum 10. April 2026 getätigt wurden. Nach Berichten von Kanzleien wie Bronstein, Gewirtz & Grossman am Donnerstag sowie Levi & Korsinsky am Mittwoch und Portnoy Law am Dienstag wurde das Verfahren beim U.S. District Court for the District of Massachusetts anhängig gemacht.

Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen behördliche Mitteilungen rund um das Entwicklungsprogramm RP1. Den Kanzleien zufolge sollen unzureichende Angaben zu regulatorischen Offenlegungspflichten vorgelegen haben. Anleger, die in der betroffenen Zeitspanne Papiere des Unternehmens gekauft haben, können sich dem Verfahren anschließen. Als Frist für einen gerichtlichen Antrag auf die Ernennung zum Hauptkläger wurde der 5. Oktober 2026 festgelegt.

Genehmigtes Aktienkapital deutlich aufgestockt

Parallel zu den juristischen Streitigkeiten hat das Unternehmen wichtige Weichen für die finanzielle Handlungsfähigkeit gestellt. Damit erweitert die Replimune Group ihre theoretische Kapazität zur Ausgabe von Eigenkapital, ohne dass dieser Beschluss für sich genommen bereits neue Aktien geschaffen hätte.

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