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PSI Software Aktie: Warburg Pincus zieht Delisting durch

Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 10:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Warburg Pincus bereitet den Rückzug von PSI Software aus Frankfurt vor. Das Angebot soll zum gesetzlichen Mindestpreis ohne Bedingungen erfolgen.

PSI Software: Warburg Pincus plant Delisting ohne Aufschlag
Abstrakte Darstellung einer Unternehmenskonsolidierung durch Private Equity im Technologiesektor. Illustration mit AI erstellt.

Der Mehrheitseigner macht Ernst. Warburg Pincus hat mit PSI Software eine Delisting-Vereinbarung geschlossen und kündigt ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für alle noch ausstehenden Aktien an. Die Berliner Softwareschmiede soll damit von der Frankfurter Börse verschwinden.

Mindestpreis statt Prämie

Das Angebot orientiert sich am gesetzlichen Mindestpreis: dem volumengewichteten Durchschnittskurs der PSI-Aktie der vergangenen sechs Monate, wie ihn die Bafin ermittelt. Eine Prämie oben drauf gibt es nicht, eine Bedingung an das Angebot knüpft Warburg Pincus ebenfalls nicht. Die Annahmefrist soll vier Wochen betragen.

Vorstand und Aufsichtsrat von PSI stellen sich hinter den Schritt. Sie wollen den Aktionären die Annahme empfehlen, sobald die Prüfung der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage abgeschlossen ist. Parallel dazu soll der Vorstand während der Annahmefrist den Widerruf der Börsenzulassung im regulierten Markt beantragen — inklusive der Freiverkehrsnotierungen, soweit PSI selbst für deren Einbeziehung verantwortlich zeichnet.

Was das für Aktionäre bedeutet

Mit dem Wirksamwerden des Widerrufs verschwinden die PSI-Aktien vom regulierten Markt. Das kann Liquidität und Preisbildung der Papiere erheblich beeinträchtigen — ein Umstand, den Warburg Pincus selbst in der Mitteilung einräumt. Wer die Aktie danach noch hält, sitzt faktisch in einem deutlich engeren Markt.

Die Angebotsunterlage muss erst noch die Gestattung der Bafin durchlaufen, bevor sie veröffentlicht wird und die Annahmefrist offiziell startet. Bis dahin bleiben die genauen Konditionen des Angebots vorläufig, auch wenn die Eckdaten – Mindestpreis, keine Bedingungen, Unterstützung durch Vorstand und Aufsichtsrat – bereits feststehen.

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