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Photon Energy Aktie: Anwälte warnen vor Interessenkonflikt

Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 11:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Berliner Kanzlei ruft Anleihegläubiger von Photon Energy zum koordinierten Vorgehen auf und kritisiert die geplanten Restrukturierungsschritte als gläubigerbenachteiligend.

Photon Energy: Anwaltskanzlei meldet Bedenken wegen Interessenkonflikt an
Moderne Glasfassade eines Bürogebäudes bei Sonnenuntergang als Symbol für Finanzthemen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bei Photon Energy häufen sich die Warnsignale für Anleihegläubiger. Eine Berliner Kanzlei sieht die wirtschaftliche Lage des niederländischen Solarunternehmens so ernst, dass sie Anleihegläubiger zu koordiniertem Handeln aufruft — und wirft der Führung einen handfesten Interessenkonflikt vor.

Im Zentrum steht die 6,50-Prozent-Anleihe 2021/2027 mit einem ausstehenden Volumen, das für viele Kleinanleger ein zentrales Investment darstellt. Die für Februar und Mai 2026 fälligen Zinszahlungen wurden bereits auf unbestimmte Zeit verschoben. Auch die für den 23. August 2026 anstehende Zahlung soll nach Angaben der Emittentin ausbleiben — offiziell, um Liquidität für den laufenden Geschäftsbetrieb zu sichern.

Fehlender Jahresabschluss verschärft die Lage

Hinzu kommt: Der Jahresabschluss 2025 liegt bis heute nicht vor, obwohl die Frist dafür nach niederländischem Recht längst verstrichen ist. Anleihegläubigern fehlt damit eine zentrale Informationsquelle, um die tatsächliche finanzielle Verfassung des Unternehmens einzuschätzen.

Photon Energy hat seine Gläubiger mittlerweile zu einer Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren eingeladen. Zur Debatte stehen vorbereitende Restrukturierungsmaßnahmen, darunter die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters mit weitreichenden Befugnissen sowie eine unabhängige Bewertung des Gesamtgeschäfts. Die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach sieht darin ein Risiko: Der vorgeschlagene Kandidat für das Vertreteramt steht wegen seiner Rolle bei einer anderen Anleihe bereits selbst in der Kritik. Gläubiger könnten eigene Kandidaten nicht ins Rennen schicken.

Eigenkapital gegen Fremdkapital

Die Kanzlei verweist zudem auf einen strukturellen Interessenkonflikt: Gründungsaktionär Georg Hotar hält weiterhin große Teile des Eigenkapitals und führt das Unternehmen. Sanierungsschritte, die vor allem die Anleihegläubiger belasten, während die Eigenkapitalseite geschont wird, lägen daher im Interesse der Führung — ein Punkt, den die Anwälte als besonders beunruhigend werten.

Formale Kritikpunkte kommen hinzu: Die Abstimmungsunterlagen wurden in englischer Sprache verschickt, obwohl die Anleihebedingungen Deutsch vorschreiben. Für den Gemeinsamen Vertreter ist außerdem ein Pauschalhonorar vorgesehen — eine Vergütungsform, die der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung vom Oktober 2025 für unzulässig erklärt hat.

Sollte die unabhängige Geschäftsbewertung vorliegen, rechnet die Kanzlei mit erheblichen Zugeständnissen für die Gläubiger — bis hin zu einem substanziellen Anleiheverzicht. Anleihegläubiger können sich am 17. August 2026 auf Deutsch und am 18. August 2026 auf Englisch in Videokonferenzen über ihre Handlungsoptionen informieren, bevor die Abstimmung über die Restrukturierungsmaßnahmen abgeschlossen wird.

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