PAUL Tech Aktie: Zwei Jahre mehr Zeit
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 14:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de
PAUL Tech greift zu einem ungewöhnlichen Mittel: Statt seine Anleihe wie geplant Ende 2026 zurückzuzahlen, bittet das Mannheimer Unternehmen seine Gläubiger um zwei Jahre Aufschub. Der Grund liegt in verzögerten Vertragsabschlüssen mit Großkunden — und der schlichten Tatsache, dass das Geld für die Rückzahlung noch nicht steht.
Verzögerter Roll-out als Auslöser
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Gläubiger der 35 Millionen Euro schweren Anleihe 2020/26 im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung um Zustimmung zu ersuchen. Konkret soll sich der Endfälligkeitstag vom 1. Dezember 2026 auf den 1. Dezember 2028 verschieben.
Hintergrund sind langwierige Vertragsverhandlungen mit großen Kunden, die ursprünglich für das erste Quartal erwarteten Abschlüsse ins zweite und dritte Quartal verschoben haben. Das wiederum bremst den Roll-out der Wärmelösung PAUL Net Zero — dem zentralen Wachstumstreiber des Unternehmens.
Parallel dazu führt PAUL Tech Gespräche mit Eigenkapitalinvestoren, deren Mittel unter anderem zur Ablösung der Anleihe dienen sollen. Diese Gespräche sind nach eigenen Angaben noch nicht weit genug fortgeschritten, um eine fristgerechte Rückzahlung darzustellen.
Zinssatz bleibt, Teilrückzahlungen kommen hinzu
Für die Gläubiger ändert sich beim Zinssatz nichts: Die 9,00 Prozent p.a. bleiben unverändert bestehen. Im Gegenzug für die Fristverlängerung verpflichtet sich PAUL Tech allerdings zu zwei Teilrückzahlungen von jeweils 10 Prozent des Nennbetrags — fällig am 1. Februar 2027 und am 1. Dezember 2027. Der verbleibende Betrag von 800 Euro je Schuldverschreibung soll dann zum neuen Fälligkeitstag Ende 2028 beglichen werden.
Zusätzlich verlängert sich der Zeitraum, in dem PAUL Tech die Anleihe vorzeitig zu 101 Prozent des Nennbetrags zurückzahlen kann, bis zum 30. November 2028. Das verschafft dem Unternehmen Flexibilität, sollte die Refinanzierung schneller gelingen als geplant.
Die Aufforderung zur Stimmabgabe soll voraussichtlich am 15. September 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Ob die Gläubiger dem zweijährigen Aufschub zustimmen, entscheidet sich in den kommenden Wochen im Abstimmungsverfahren nach dem Schuldverschreibungsgesetz.
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