PANDION, Aktie

PANDION Aktie: Anleger sollen sich organisieren

Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 08:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die PANDION AG hat Insolvenz angemeldet und Eigenverwaltung beantragt. Die SdK organisiert nun die Interessenvertretung der Anleihegläubiger.

PANDION AG: Insolvenzantrag gestellt – SdK ruft Anleihegläubiger zum Handeln auf
Moderne Glasfassade eines Bürogebäudes bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Insolvenz war seit dem Zinsausfall absehbar, jetzt ist sie amtlich. Die PANDION AG hat am 10. August 2026 beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und gleichzeitig Eigenverwaltung beantragt. Für Gläubiger der Anleihe 2021/2028 beginnt damit eine neue Phase — und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ruft sie nun zur Interessenbündelung auf.

Neben der PANDION AG selbst betreffen die Anträge fünf Tochtergesellschaften: die PANDION Real Estate GmbH, die Vertriebsgesellschaft, die Design GmbH, die Projektmanagement GmbH und die Engineering GmbH. Die gesamte Unternehmensgruppe steht damit unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechts.

Warum die Restrukturierung bislang scheiterte

Die Eigenverwaltung soll den Geschäftsbetrieb fortführen und eine geordnete Restrukturierung ermöglichen. Ursache der Schieflage ist eine anhaltend angespannte Liquidität, die auch nach der ausgesetzten Zinszahlung nicht in den Griff zu bekommen war. Bereits im Oktober 2025 hatten die Anleihegläubiger einer Laufzeitverlängerung und einer Zinsanpassung zugestimmt — Maßnahmen, die offenbar nicht ausreichten, um die Finanzlage der Gruppe zu stabilisieren.

Für Inhaber der Anleihe mit der ISIN DE000A289YC5 bedeutet das: Die bisherigen Zugeständnisse haben das Grundproblem nicht gelöst, sondern lediglich verzögert.

Was jetzt für Anleihegläubiger zählt

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollen eine Anleihegläubigerversammlung und eine Insolvenzgläubigerversammlung folgen. Dort stehen wichtige Entscheidungen an:

  • Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger
  • Bestellung eines Sachwalters oder Insolvenzverwalters
  • Einsetzung eines Gläubigerausschusses

Die SdK hat für betroffene Anleger einen kostenlosen Newsletter eingerichtet und bietet für die kommenden Versammlungen eine unentgeltliche Stimmrechtsvertretung an. Wer als Gläubiger seine Interessen bei der Wahl des Vertreters und des Sachwalters einbringen will, findet Informationen und Vollmachten über die Organisation.

Der weitere Fahrplan hängt jetzt vom Insolvenzgericht ab. Erst mit der förmlichen Eröffnung des Verfahrens werden Termine für die Gläubigerversammlungen feststehen, bei denen sich zeigt, wie viel von der ursprünglichen Anlage noch zu retten ist.

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