Microvast: 34,2-Prozent-Crash nach Abschreibung
Veröffentlicht am: 21.08.2026 um 18:54 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Anleger des Batterieherstellers Microvast Holdings sehen sich derzeit mit einer wichtigen rechtlichen Frist konfrontiert. Mehrere US-Anwaltskanzleien erinnern Investoren daran, dass die Frist für die Ernennung eines Hauptklägers in einer bereits eingereichten Sammelklage am 21. September 2026 abläuft.
Das Verfahren richtet sich gegen das Unternehmen und betrifft Aktionäre, die zwischen dem 1. April 2025 und dem 16. März 2026 Anteile an dem Spezialisten für Lithium-Ionen-Batteriesysteme erworben haben.
Vorwürfe wegen irreführender Margenprognosen
Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stehen Vorwürfe über die Informationspolitik des Unternehmens. Laut Berichten der Kanzleien Levi & Korsinsky sowie Bragar Eagel & Squire wird Microvast vorgeworfen, übertriebene Prognosen zur Bruttomarge und zur Produktionskapazität abgegeben zu haben. Insbesondere die Expansionspläne für den Standort Huzhou (Phase 3.2), die ursprünglich bis Ende 2025 realisiert werden sollten, stehen in der Kritik.
Zudem verweisen Klägervertreter auf einen Bericht von Grizzly Research vom Juni 2025, in dem behauptet wurde, das Unternehmen habe seine tatsächlichen Produktionsaktivitäten überbewertet dargestellt.
Die Kläger argumentieren, dass Microvast die Marktteilnehmer über die operative Stärke und die Effizienz seiner Lieferkette im Unklaren gelassen habe. Diese Einschätzung stützt sich auf die später veröffentlichten Geschäftszahlen, die deutlich hinter den ursprünglichen Zielmarken zurückblieben.
Finanzieller Rückschlag durch Inventar-Abschreibungen
Die Unzufriedenheit der Investoren entzündete sich massiv an den Ergebnissen für das vierte Quartal 2025, die Mitte März dieses Jahres veröffentlicht wurden. Während der Markt einen Umsatz von rund 136,4 Millionen US-Dollar erwartet hatte, meldete Microvast lediglich 96,5 Millionen US-Dollar. Besonders schwer wog jedoch der Einbruch der Bruttomarge auf nur noch 1,0 Prozent.
Medienberichten zufolge war dieser Rückgang vor allem auf eine außerordentliche Bestandsabschreibung in Höhe von 32,5 Millionen US-Dollar zurückzuführen. Diese betraf den Bereich der Energiespeichersysteme (ESS) und belastete das Ergebnis erheblich.
In der Folge brach der Aktienkurs am 17. März 2026 um 34,2 Prozent ein. Die nun laufenden Klagen vor dem Bezirksgericht für den Südbezirk von Texas zielen darauf ab, Entschädigungen für die durch den Kurssturz entstandenen Verluste geltend zu machen.
Kursentwicklung am heutigen Handelstag
Trotz der anhaltenden rechtlichen Unsicherheiten zeigt sich die Notierung am heutigen Freitag etwas gefestigt. Der aktuelle Kurs liegt bei 0,7070 Euro, was einem Zuwachs von 5,5 Prozent gegenüber dem Vortag entspricht. Diese kurzfristige Erholung ändert jedoch wenig am langfristigen Trend des Papiers, das seit geraumer Zeit unter Druck steht.
Die fundamentale Skepsis am Markt spiegelt sich deutlich in den technischen Indikatoren wider. Mit dem derzeitigen Niveau notiert der Wert etwa 59 Prozent unter seinem gleitenden Durchschnitt der letzten 200 Tage.
Für Investoren bleibt die Lage volatil, da neben der operativen Entwicklung nun auch der Ausgang der Sammelklage und die Einhaltung der Fristen am 21. September das Sentiment bestimmen dürften. Ob Microvast die ehrgeizigen Ziele bei Kapazitäten und Margen in den kommenden Quartalen rehabilitieren kann, bleibt für die weitere Bewertung des Titels entscheidend.
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