Aktie, Haftung

Meta Aktie: Haftung für Fake-Werbung

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 17:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Frankfurter Gericht verpflichtet Meta wegen betrügerischer Werbung zu Unterlassung, Schadenersatz und Auskunft; Berufung ist wahrscheinlich.

Schwarz-weiße Reportagefotografie einer dichten Menschenmenge in einer Stadt, jede Person blickt auf ein leuchtendes Smartphone-Display – ein eindringliches Bild digitaler Vernetzung im Stil von Meta Platforms
Meta Platforms US30303M1027 dokumentiert Menschenmenge mit Smartphones in schwarz weißer Reportage Fotografie Illustration mit AI erstellt.

Ein Frankfurter Gericht hat Meta erstmals in dieser Deutlichkeit für Betrugsanzeigen auf seinen Plattformen haftbar gemacht. Die Aktie störte das am Donnerstag wenig — vorbörslich legte sie zeitweise über ein Prozent auf 681,35 Dollar zu. Der eigentliche Sprengstoff liegt im Prinzip des Urteils, nicht im Kurs.

Landgericht Frankfurt: Kontrolle durch Algorithmen

Das Landgericht Frankfurt entschied, dass Meta für betrügerische Werbeanzeigen auf Instagram und Facebook haftet. Auslöser war eine Klage des Ratgeberportals "Finanzfluss" und seines Gründers Thomas Kehl, dessen Name und Bild für gefälschte Geldanlage-Angebote missbraucht wurden. Die Wettbewerbskammer verpflichtete Meta zur Unterlassung, zum Schadenersatz und zur Auskunft über die mit den Fake-Anzeigen erzielten Werbeeinnahmen.

Entscheidend ist die Begründung: Meta könne sich nicht auf fehlende Kenntnis berufen, weil der Konzern über Algorithmen selbst steuere, wann und in welcher Reihenfolge Anzeigen ausgespielt werden.

Das Gericht berief sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs und wich damit von der bisherigen Praxis ab, wonach Plattformen erst nach konkreter Meldung einzelner Inhalte reagieren müssen. Nach Angaben aus dem Verfahren hatte der Kläger allein im August 2025 fast 260 Verstöße gemeldet — Meta habe für die Entfernung mancher Inhalte bis zu 62 Tage gebraucht.

Meta kündigte an, das am 16. September ergangene Urteil zu prüfen und lehnte die Entscheidung "mit allem Respekt" ab. Ein Sprecher verwies auf eigene Abwehrmaßnahmen: Im vergangenen Jahr habe der Konzern über 159 Millionen betrügerische Anzeigen entfernt, 92 Prozent davon bereits vor einer Meldung durch Nutzer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung gilt als wahrscheinlich.

Regulatorischer Druck wächst von mehreren Seiten

Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Entscheidungen ein. Bereits im März 2025 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt im Verfahren des Moderators Eckart von Hirschhausen gegen Meta festgelegt, dass Plattformen nach einem Hinweis auch eigenständig nach sinngleichen Fälschungen suchen müssen.

Parallel dazu bringt Bundesfamilienministerin Karin Prien eine deutsche Übergangsgesetzgebung zum Jugendschutz auf den Weg, mit Eckpunkten im Oktober — flankiert von EU-Plänen für strengere Altersgrenzen bei sozialen Medien.

Für Meta bedeutet das Frankfurter Urteil vor allem eines: Die rechtliche Grauzone bei automatisiert ausgespielter Werbung schrumpft. Sollte sich die Argumentation zur Algorithmen-Kontrolle in der Berufung bestätigen, dürften ähnliche Klagen in anderen EU-Staaten folgen.

Anzeige

Meta-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue Meta-Analyse vom 17. September liefert die Antwort:

Die neusten Meta-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für Meta-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 17. September erfahren Sie was jetzt zu tun ist.

Meta: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...

Disclaimer...

de | US30303M1027 | AKTIE | boerse | 70118850 |