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Gossamer Bio Aktie: Chardan startet mit Kaufempfehlung

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 06:58 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Chardan empfiehlt den Kauf mit einem Kursziel von 160 US-Dollar; die FDA hat den eingereichten Antrag noch nicht zur Prüfung angenommen.
Moderne, hell beleuchtete Laborumgebung mit wissenschaftlicher Ausrüstung, die Innovation und Fortschritt symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Chardan Capital setzt bei Gossamer Bio auf eine mögliche FDA-Zulassung von Seralutinib. Das Analysehaus nahm die Bewertung am 13. Oktober mit einer Kaufempfehlung auf. Entscheidend ist dabei die Trennung zwischen Zulassungschance und Verfahrensstand: Der Antrag ist eingereicht, die Annahme zur Prüfung durch die FDA steht noch aus.

Chardan gewichtet die Zulassungschance

Das Kursziel der neuen Bewertung liegt bei 160,00 $. Chardan begründet seine Empfehlung mit dem Zulassungspotenzial von Seralutinib trotz der knapp verfehlten statistischen Schwelle in der Phase-3-Studie PROSERA. Die positive Einschätzung beruht damit nicht auf einem uneingeschränkten Studienerfolg, sondern auf der Erwartung einer möglichen Zulassung trotz dieses Ergebnisses.

Für Anleger liegt genau darin der Vorbehalt der Kaufempfehlung. Chardans Einschätzung ist eine Prognose zum möglichen Ausgang des Zulassungsverfahrens. Sie ist weder eine Entscheidung der FDA noch eine Bestätigung dafür, dass die Behörde die Studienergebnisse ebenso beurteilen wird.

Auch als Erklärung für die jüngste Kursentwicklung lässt sich die neue Bewertung nicht heranziehen. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Aufnahme der Beobachtung und einer aktuellen Kursbewegung ist nicht belegt.

Antrag und Behördenentscheidung auseinanderhalten

Gossamer Bio hatte am 23. September seinen ersten Zulassungsantrag bei der FDA eingereicht. Er betrifft Seralutinib zur Behandlung der pulmonalen arteriellen Hypertonie, kurz PAH. Nach Unternehmensangaben stützt sich der Antrag auf PROSERA, die Phase-2-Studie TORREY sowie ergänzende Analysen.

Damit beschränkt sich die Begründung des Antrags nicht auf die Studie mit dem knapp verfehlten statistischen Ergebnis. Daraus lässt sich allerdings noch keine positive Behördenentscheidung ableiten. Die Einreichung dokumentiert den Antrag des Unternehmens; die ausstehende Annahme zur Prüfung bleibt davon ein eigener Verfahrensschritt.

Für die Einordnung der Aktie sind daher zwei Ebenen zu unterscheiden: die optimistische Bewertung durch Chardan und der noch offene regulatorische Ausgang.

Beteiligungsmeldung liefert keine Zulassungsaussage

Daneben meldete D. E. Shaw & Co., L.P. am 6. Oktober in einer geänderten Beteiligungsmitteilung einen Anteil von 6,00% an Gossamer Bio. Es handelt sich um eine Offenlegung zum Aktienbesitz, nicht um eine Unternehmensmeldung zum Zulassungsverfahren.

Die Beteiligung liefert deshalb keinen zusätzlichen Beleg für die Erfolgsaussichten von Seralutinib. Die zentrale Anlagefrage bleibt, ob sich Chardans positive Einschätzung im weiteren FDA-Verfahren bestätigt. Bis dahin stehen Kaufempfehlung und eingereichter Antrag für eine Zulassungsperspektive, nicht für eine bereits erreichte Zulassung.

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