GoPro, Aktie

GoPro Aktie: Abschlüsse wegen Fehlern neu gefasst

Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 03:27 Uhr | Redaktion boerse-global.de
GoPro plant die Neufassung mehrerer Finanzberichte; Kreditgeber verzichten begrenzt auf Vertragsansprüche, während eine Kundenklage hinzukommt.
Eine hochwertige Action-Kamera auf einer dunklen, reflektierenden Oberfläche in einer minimalistischen Studioumgebung. Illustration mit AI erstellt.

GoPro hat am Freitag im schwachen Marktumfeld 8,8% verloren. Der breite Ausverkauf von Technologiewerten bildete den Hintergrund des Rückgangs, erklärt ihn aber nicht nachweislich allein.

Zugleich stehen unternehmensspezifische Belastungen im Raum: GoPro muss Abschlüsse korrigieren und meldete am Freitag einen begrenzten Verzicht von Kreditgebern auf die Geltendmachung von Vertragsverstößen. Hinzu kommt eine neue Klage wegen angeblich nicht weitergegebener Zollrückerstattungen.

Für Anleger sind damit zwei Ebenen zu unterscheiden. Die allgemeine Börsenschwäche belastete das Handelsumfeld. Die Bilanzierungsfehler und ihre Folgen für Finanzierungsvereinbarungen betreffen dagegen unmittelbar GoPro.

Bilanzkorrekturen reichen über mehrere Abschlüsse

Am 9. Oktober teilte GoPro mit, dass der Prüfungsausschuss wesentliche Falschdarstellungen in mehreren Abschlüssen festgestellt habe. Auf diese Zahlen dürfe nicht mehr vertraut werden. Das Unternehmen plant deshalb eine Neufassung der betroffenen Finanzberichte.

Dazu zählen der geprüfte Jahresabschluss 2025 sowie die Abschlüsse des dritten Quartals 2025 und der ersten beiden Quartale 2026. Die Korrekturen betreffen somit nicht nur einen einzelnen Berichtszeitraum.

Im Mittelpunkt stehen Fehler bei der Bilanzierung von Optionsscheinen und Wandelschulden. Damit geht es um die Darstellung von Finanzierungsinstrumenten und Verbindlichkeiten, nicht um eine mitgeteilte Änderung der operativen Geschäftsentwicklung.

Bei der erstmaligen Bewertung wurde die Optionsscheinverbindlichkeit um 8,1 Millionen $ zu niedrig ausgewiesen. Zugleich waren die langfristigen Schulden zu hoch angesetzt. GoPro erklärte, die Fehler hätten Vertragsverstöße oder Kündigungsereignisse unter Finanzierungsvereinbarungen ausgelöst.

Kreditgeber gewähren begrenzte Entlastung

Die Mitteilung vom Freitag bringt in einem abgegrenzten Punkt Entlastung: Die Kreditgeber der Laufzeitdarlehen verzichteten darauf, Verstöße gegen die vorgeschriebene Mindestdeckung durch Vermögenswerte geltend zu machen. Dies betrifft die Stichtage 30. September und 31. Dezember 2025.

Diese Zusage ist nicht mit einer umfassenden Bereinigung sämtlicher Finanzierungsrisiken gleichzusetzen. GoPro hatte bereits über erhaltene Verzichtserklärungen berichtet. Das Unternehmen warnte jedoch auch, weitere benötigte Erklärungen möglicherweise nicht zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt nicht zu erhalten.

Parallel entstand ein weiterer rechtlicher Belastungsfaktor. Medienberichten zufolge reichte Cotchett, Pitre & McCarthy am Freitag eine Klage gegen GoPro ein, die als landesweite Sammelklage geführt werden soll. Der Vorwurf lautet, das Unternehmen habe Zollrückerstattungen nicht an Kunden zurückgegeben. Dabei handelt es sich um eine Anschuldigung, nicht um eine gerichtlich festgestellte Pflichtverletzung.

Die Kreditgeberentscheidung entschärft damit einen konkreten Vertragsverstoß. Die geplanten Bilanzkorrekturen und die Unsicherheit über weitere Verzichtserklärungen bleiben davon getrennte Themen. Der Kursrückgang fällt folglich in ein schwaches Marktumfeld, während GoPro zugleich eigene finanzielle und rechtliche Belastungen aufarbeiten muss.

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