First Solar Aktie: Klage gegen JA Solar
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 23:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de
First Solar zieht gegen einen der größten chinesischen Solarhersteller vor Gericht. Der US-Konzern wirft JA Solar und dem US-Partner American Panel Solutions vor, patentierte TOPCon-Technologie ohne Erlaubnis zu nutzen. Es ist ein weiterer Schritt in der Patentstrategie, die das Unternehmen seit 2024 verfolgt.
Worum es in der Klage geht
Eingereicht wurde die Klage vor dem Bundesbezirksgericht in Delaware. Beklagt sind mehrere JA-Solar-Gesellschaften, darunter die internationalen und vietnamesischen Töchter, sowie American Panel Solutions. Im Kern geht es um das US-Patent mit der Nummer 9.130.074. Es deckt Verfahren zur Herstellung kristalliner Siliziumsolarzellen nach der TOPCon-Technik (Tunnel Oxide Passivated Contact) ab.
Rechtschef Jason Dymbort formulierte den Anspruch deutlich. Die Klage solle JA Solar und AMPS für die unautorisierte Nutzung der patentierten Technologie zur Verantwortung ziehen. Zugleich müssten TOPCon-Hersteller, die in den USA produzieren, den geistigen Eigentumsschutz respektieren.
Das Patentportfolio aus der TetraSun-Übernahme
Die TOPCon-Rechte stammen aus der Übernahme von TetraSun im Jahr 2013. Das Portfolio reicht weit über die USA hinaus: Erteilte Patente bestehen unter anderem in China, der EU, Japan, Südkorea, Vietnam und Malaysia. Die Laufzeiten reichen bis 2030 und darüber hinaus. Für weitere Märkte, darunter die EU und Japan, sind Anmeldungen anhängig.
Im Juli 2024 hatte First Solar den Besitz der Patente öffentlich gemacht und Untersuchungen gegen mehrere führende Hersteller kristalliner Zellen gestartet. Die jetzige Klage zeigt, dass aus Prüfungen konkrete Verfahren werden. Bereits zuvor hatten Auseinandersetzungen mit anderen Wettbewerbern die Schlagzeilen bestimmt.
Was das für die Aktie bedeuten kann
Das Unternehmen betont selbst, dass der Ausgang von Patentstreitigkeiten unvorhersehbar ist. Entscheidend sind Gültigkeit und Reichweite der Patentansprüche, hinzu kommen die Kosten langer Verfahren. Marktbeobachter dürften die Klage als Versuch werten, die eigene Technologieposition gegenüber chinesischen Wettbewerbern im US-Markt zu festigen. Mögliche Lizenzeinnahmen oder Unterlassungsansprüche wären ein zusätzlicher Hebel.
Ein Urteil ist kurzfristig nicht zu erwarten. Zunächst steht die Antwort der Beklagten vor dem Gericht in Delaware aus, erst danach lässt sich abschätzen, wie hart JA Solar den Vorwurf bekämpft.
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