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E.ON Aktie: Gericht rügt Preisformeln

Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 21:36 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das OLG Hamm sieht bei E.ONs Fernwärmeverträgen unwirksame Preisanpassungsklauseln. Verbraucher müssen Erstattungen künftig individuell einklagen.

E.ON Aktie: Gericht rügt Fernwärme-Preisformeln – Urteil im Oktober
Moderne Hochspannungs-Umspannanlage in der Abenddämmerung als Symbol für den Energiemarkt und regulatorische Rahmenbedingungen. Illustration mit AI erstellt.

Vor dem Oberlandesgericht Hamm hat E.ON eine schlechte Verhandlung erlebt. Die Vorsitzende Richterin Julia Nolting machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass der Energiekonzern bei Fernwärmeverträgen wohl unwirksame Preissteigerungsklauseln eingesetzt hat. Für Aktionäre bleibt die Sache vorerst folgenlos — die eigentliche Entscheidung fällt erst im Oktober.

Unterschiedliche Formeln, höhere Preise

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte eine Verbandsklage eingereicht, um gegen die Preisklauseln in mehreren Bundesländern vorzugehen. Für Standorte in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen stellte das Gericht fest, dass E.ON beim Einkauf von Fernwärme-Leistungen offenbar eine andere Rechenformel nutzte als beim Verkauf an Endkunden. Einmal wurde addiert, einmal multipliziert — mit dem Effekt, dass sich Kostensteigerungen bei Kunden überproportional bemerkbar machten.

Das Gericht sprach von Verstößen gegen das Gebot der Kostenorientierung. Allerdings wollte die Kammer daraus keine pauschale Grundlage für die Verbandsklage ableiten. Stattdessen müsse am Ende jeder betroffene Kunde seinen Erstattungsanspruch individuell vor Gericht durchsetzen — eine für Verbraucher deutlich mühsamere Variante als ein Sammelurteil.

Ein Anwalt von E.ON verwies auf die veränderte Marktlage nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine: In Hamburg werde Fernwärme teilweise mit Holzpellets erzeugt, deren Preis sich im Verhältnis zu Gas seither stark verschoben habe. Zu einem Vergleich waren beide Seiten in der Verhandlung nicht bereit.

Kaum Reaktion an der Börse

Die E.ON-Aktie zeigte sich von der Verhandlung unbeeindruckt und schloss am Montag im XETRA-Handel mit einem Plus von 0,14 Prozent bei 17,435 Euro. Das Verfahren betrifft zunächst nur einen Teil des deutschen Fernwärmegeschäfts, nicht den Kernbereich der Netzsparte.

Das Oberlandesgericht Hamm will sein Urteil am 12. Oktober verkünden. Fällt es zulasten von E.ON aus, dürften weitere Einzelklagen von Fernwärmekunden folgen — mit noch offenem finanziellem Umfang für den Konzern.

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