Celonis, Aktie

Celonis Aktie: Gericht stellt Schadenersatzpflicht fest

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 04:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Münchner Gericht stellte neben dem Nutzungsverbot auch Auskunftsansprüche und eine Schadenersatzpflicht fest; SAP geht dagegen vor.
Moderner Gerichtssaal mit Fokus auf hölzernes Richterpult und professioneller, atmosphärischer Beleuchtung. Illustration mit AI erstellt.

Celonis hat im Patentstreit mit SAP nicht nur ein Nutzungsverbot erreicht. Das Urteil des Landgerichts München I umfasst auch Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche sowie die Feststellung einer Schadenersatzpflicht. Damit reicht die Entscheidung über den Schutz der betroffenen Technologie hinaus. Rechtskräftig ist sie allerdings nicht: SAP hat Berufung eingelegt und die Gültigkeit des Patents angefochten.

Mehr als ein Nutzungsverbot

Das Handelsblatt berichtete am Mittwoch über die Entscheidung zugunsten von Celonis. SAP darf die betroffene patentierte Technologie in Signavio Process Intelligence in Deutschland nicht mehr nutzen. Das Verbot betrifft damit eine bestimmte Technologie innerhalb der Software, nicht pauschal das gesamte Produktangebot von SAP.

Die am Freitag veröffentlichten Einzelheiten verdeutlichen die weiteren Bestandteile des Urteils. Neben der Unterlassung stehen Auskunft und Rechnungslegung. Hinzu kommt die gerichtliche Feststellung, dass eine Schadenersatzpflicht besteht. Diese Ansprüche sind von einem bereits bezifferten Schadenersatzbetrag zu unterscheiden.

Für die wirtschaftliche Einordnung ist diese Trennung wesentlich. Der Erfolg von Celonis betrifft sowohl die Nutzung der Technologie als auch mögliche finanzielle Folgen der Patentverletzung. Aus der Feststellung einer Schadenersatzpflicht lässt sich jedoch noch kein konkreter Mittelzufluss ableiten.

SAP geht gegen die Entscheidung vor

SAP verfolgt zwei Schritte gegen den Erfolg von Celonis: Das Unternehmen hat Berufung eingelegt und die Patentgültigkeit angefochten. Damit stehen sowohl die gerichtliche Entscheidung als auch das zugrunde liegende Schutzrecht weiter im Streit.

Der Verfahrensstand begrenzt die Aussagekraft des Urteils. Celonis hat vor dem Landgericht einen Erfolg erzielt. Ein endgültig abgeschlossener Patentstreit ist das nicht. Ebenso wenig lässt sich das auf Deutschland bezogene Nutzungsverbot ohne Weiteres auf andere Länder übertragen.

Plattformumbau läuft parallel

Unabhängig vom Rechtsstreit hat Celonis am Mittwoch Änderungen an seiner Plattform angekündigt. Eine neue Navigation soll ab der Woche vom 2. November standardmäßig aktiviert werden. Das überarbeitete Design soll zunächst optional verfügbar sein.

Die Ankündigung betrifft die Bedienoberfläche und ist vom Patentverfahren zu trennen. Sie zeigt zugleich einen konkreten nächsten Schritt in der Produktentwicklung. Für die Bewertung des Rechtsstreits bleibt dagegen entscheidend, ob der gerichtliche Erfolg im weiteren Verfahren Bestand hat.

Celonis bezeichnet sich als privat gehaltenes Unternehmen. Die zentrale wirtschaftliche Nachricht ist deshalb der erreichte Patentschutz samt möglicher finanzieller Ansprüche – nicht eine öffentliche Aktienkursreaktion.

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