ANKÜNDIGUNG DER ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS - KURZFASSUNG - WAYLAND GROUP CORP., SCOTT LANGILLE, GERHARD MÜLLER, PAUL PATHAK, ERIC SILVER, MICHAEL STEIN, JOHN DOES 1-3, CANACCORD GENUITY CORP. UND RF SECURITIES CLEARING LP (FR&U
19.03.2026 - 21:31:18 | prnewswire.co.ukANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS
Am 9. März 2026 findet ab 10:00 Uhr (EST) eine Anhörung statt (die „Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs"). Die Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs findet im Gerichtsgebäude in der 330 University Avenue, Toronto, Ontario, oder virtuell statt.
Bei der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs wird das Gericht feststellen, ob der Vergleichsbetrag und der Verteilungsplan fair, angemessen und im besten Interesse der Sammelklägergruppe sind. Bei dieser Anhörung wird der Anwalt der Sammelklägergruppe auch die gerichtliche Genehmigung seines Antrags auf Gebühren und Kostenerstattung beantragen. Wie bei Sammelklagen üblich, hat der Anwalt der Sammelkläger diese Klagen auf der Grundlage von Erfolgshonoraren verfolgt.
EINWÄNDE UND OPT-OUTS
Bei der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs wird das Gericht alle Einwände gegen den vorgeschlagenen Vergleich und die Ablehnung der Teilnahme an der Sammelklägergruppe durch die Mitglieder der Sammelklägergruppe berücksichtigen, wenn die Einwände und/oder Ablehnungen schriftlich per frankierter Post oder per E-Mail an Berger Montague (Canada) PC, 330 Bay Street, Suite 505, Toronto, Ontario, M5H 2S8, E-Mail, eingereicht werden: info@bergermontague.ca, Achtung: Wayland Sammelklagen.
Ein schriftlicher Einspruch kann in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden und muss folgende Angaben enthalten:
a) den vollständigen Namen, die aktuelle Postanschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Einspruchsführers (soweit verfügbar);
b) die Anzahl der Aktien, die während des Sammelklagezeitraums erworben wurden und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sammelklagezeitraums gehalten wurden;
c) eine kurze Darstellung der Art und der Gründe für den Einspruch; und
d) die Angabe, ob der Einspruchsführer beabsichtigt, persönlich oder durch einen Rechtsbeistand an der Anhörung teilzunehmen, und, falls er durch einen Rechtsbeistand vertreten wird, den Namen, die Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Rechtsbeistands.
Ein Opt-Out kann in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden und muss die folgenden Informationen enthalten:
a) den vollständigen Namen des Mitglieds der Sammelklägergruppe;
b) die aktuelle Postanschrift;
c) die Telefonnummer; und
d) die E-Mail-Adresse (soweit verfügbar).
Wenn Sie aus der Sammelklägergruppe ausscheiden, sind Sie nicht berechtigt, an der Verteilung des Nettovergleichsbetrags teilzunehmen.
WIDERSPRÜCHE UND OPT-OUTS MÜSSEN BIS ZUM 5. MÄRZ 2026 EINGEGANGEN SEIN
Jedes Mitglied der Sammelklägergruppe, das sich nicht von den Klagen abmeldet, ist an die Bedingungen des Vergleichsvertrags gebunden und darf keine eigenständige Klage gegen die Vergleichsbeklagten erheben. Wenn Sie weitere Ansprüche gegen einen der Vergleichsbeklagten im Zusammenhang mit den in den Klagen strittigen Angelegenheiten geltend machen wollen, sollten Sie unverzüglich unabhängigen Rechtsrat einholen. Wenn Sie sich nicht selbst von der Teilnahme an den Klagen ausschließen, werden alle Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Rechtsstreits durch das Ergebnis des Vergleichs bestimmt.
AUSLEGUNG
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Mitteilung und dem Vergleichsvertrag haben die Bestimmungen des Vergleichsvertrags Vorrang.
Diese Bekanntmachung wurde vom Gerichtshof genehmigt. Fragen zu den in dieser Bekanntmachung genannten Punkten sind an Berger Montague (Canada) PC und NICHT an das Gericht zu richten.
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1 „Ausgeschlossene Personen" bezeichnet jeden Vergleichsbeklagten, seine jeweiligen Familienmitglieder und alle Unternehmen, an denen er ein finanzielles Interesse hat, sowie alle Anleger, die unter die Definition der bescheinigten Sammelklägergruppe fallen, sich aber rechtsgültig von den Klagen abmelden.
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