Bayer Aktie: Roundup-Vergleich erfasst keine Krebsklagen
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 06:08 Uhr | Redaktion boerse-global.deFür die in der Phase-III-Studie DASL-HiCaP untersuchte Anwendung von Darolutamid ist eine Zulassung nicht ausgewiesen. Bayer berichtete für die zusätzliche Behandlung mit dem Wirkstoff eine Verringerung des Risikos für Metastasen oder Tod um 58 % gegenüber Placebo. Die Ergebnisse betreffen Prostatakrebspatienten mit hohem Rückfallrisiko, die außerdem eine Androgendeprivation und eine Strahlentherapie erhielten.
Was die Studiendaten aussagen
Nach Angaben von Bayer lag die Vier-Jahres-Rate des metastasenfreien Überlebens unter Darolutamid bei 95 %, gegenüber 88 % unter Placebo. Die mediane Nachbeobachtung betrug 3,8 Jahre.
Die beim ESMO-Kongress vorgestellten Daten beziehen sich damit auf den Einsatz von Darolutamid zusätzlich zu den beiden anderen Behandlungen. Als Vergleich diente Placebo; auch in dieser Gruppe gehörten Androgendeprivation und Strahlentherapie zur Behandlung. Der berichtete Vorteil betrifft den kombinierten Endpunkt Metastasen oder Tod.
Roundup-Vergleich mit begrenztem Geltungsbereich
Der Streit betrifft den Vorwurf einer irreführenden Vermarktung von Roundup. Der Vergleich betrifft nicht die separate Klagewelle zu behaupteten Krebsrisiken. Sein Gegenstand ist die beanstandete Vermarktung.
Die Aktie sank am Freitag um 0,3 % und schloss bei 43,92 €.
Als nächster angekündigter Berichtstermin steht der 3. November an. Bayer will dann seine Quartalszahlen veröffentlichen; in der Terminübersicht wird dafür eine Uhrzeit von 07:30 Uhr genannt.
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