Bayer Aktie: Klage gegen Impfstoff-Hersteller bleibt zulässig
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 10:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein US-Bundesgericht lässt die Schadenersatzklage des Leverkusener Agrar- und Pharmakonzerns gegen die Entwickler marktbeherrschender COVID-19-Impfstoffe zu. Richter William Bryson wies in Delaware die Anträge von Pfizer, BioNTech und Moderna ab, das Verfahren vorzeitig einzustellen. Damit geht die juristische Auseinandersetzung um milliardenschwere Lizenzansprüche in die nächste Runde.
Im vorbörslichen Handel notiert das DAX-Papier am heutigen Dienstag bei 50,98 Euro und liegt seit Jahresanfang mit 38 Prozent im Plus.
Streit um Technologie aus der Pflanzenbiotech
Der Rechtsstreit geht auf eine Klage zurück, die Bayer im Januar 2026 eingereicht hatte. Im Zentrum steht das US-Patent 7.741.118, das Monsanto im Jahr 1989 beantragt hatte und das 2010 erteilt wurde.
Die Technologie diente ursprünglich dazu, mRNA in Nutzpflanzen zur besseren Abwehr von Schadinsekten zu stabilisieren.
Bayer argumentiert, dass Pfizer, BioNTech und Moderna genau dieses Verfahren genutzt haben, um das genetische Material in ihren COVID-19-Vakzinen haltbar zu machen. Dem Konzern zufolge hat das Duo Pfizer und BioNTech die Anwendung einer solchen Codon-Optimierung in mRNA-Produkten eingeräumt. Der Impfstoff Comirnaty der beiden Partner erzielte Erlöse von über 93 Milliarden US-Dollar.
Die verklagten Impfstoffhersteller halten dem entgegen, dass ihre Produktionsprozesse sich grundlegend von der beschriebenen Methode unterscheiden. Moderna argumentiert darüber hinaus, das strittige Schutzrecht beschreibe ein nicht patentierbares Naturgesetz.
Richter Bryson sah diese Einwände in der aktuellen Verfahrensphase als nicht ausreichend belegt an: Die Beklagten hätten weder die Ungültigkeit des Patents nachgewiesen noch belegt, dass ihre Präparate die Rechte nicht verletzen.
Paralleles Verfahren gegen Johnson & Johnson
Die Entscheidung in Delaware verschafft Bayer eine verbesserte Ausgangslage bei der Durchsetzung potenzieller Lizenzforderungen, beendet den Rechtsstreit jedoch keineswegs. Das Verfahren tritt nun in eine tiefere juristische Prüfung der technischen Details ein.
Parallel dazu führt Bayer in New Jersey ein weiteres Gerichtsverfahren gegen Johnson & Johnson. Auch dort stützt sich der Konzern auf das Patentportfolio und wirft dem US-Hersteller vor, geschützte Verfahren bei der Produktion seines Vakzins eingesetzt zu haben.
Mit den Fortschritten in Delaware erhöhen sich die Chancen des Konzerns, aus historischen Forschungsarbeiten der Tochtergesellschaft Monsanto noch erhebliche finanzielle Erträge zu realisieren.
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