Bawag PSK Aktie: Spielmann bremst Entlastung
Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 15:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geplante Integration der irischen Permanent TSB Group Holdings wirft ihre regulatorischen Schatten voraus. Die Bawag Group hat die künftige Struktur für die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) festgelegt.
Nach Vollzug der Akquisition soll die Bawag Group mittelfristig als zentraler Zugangspunkt im Abwicklungsfall fungieren. Das operative Bankgeschäft soll im Wesentlichen über die irische PTSB und die österreichische Bawag P.S.K. getragen werden.
Übergangsphase und geplante Anleiheemissionen
Der Übergang zur neuen Gruppenstruktur soll schrittweise erfolgen. Wie das Institut mitteilte, gelten die bestehenden MREL-Vorgaben für die Holding von PTSB sowie für die Bawag P.S.K. während einer Übergangszeit weiter fort. Künftige regulatorische Emissionen sollen dann gebündelt über die übergeordnete Bawag Group platziert werden.
Der Finanzierungsplan des Managements sieht vor, künftig vorrangige Anleihen zur Erfüllung der MREL-Kriterien auszugeben. Geplant sind jährliche Tranchen in einer Spanne von 500 Millionen bis 1 Milliarde Euro. Mit dieser frühen Festlegung schafft das Institut Planungssicherheit für den Kapitalmarkt, noch bevor der grenzüberschreitende Zusammenschluss formell abgeschlossen ist.
Rechtliche Weichenstellungen in Dublin und Luxemburg
Vor dem Abschluss der Übernahme stehen noch behördliche und gerichtliche Freigaben an. Laut einer Mitteilung von Permanent TSB hat der irische High Court den Termin für die Anhörung zur gerichtlichen Genehmigung der Transaktion auf den 27. Oktober festgelegt. Interessenten, die sich zu dem Erwerb durch die Bawag P.S.K. Bank äußern wollen, mussten ihre Teilnahmeabsicht bis zum 28. September anmelden.
Parallel dazu gab es am 8. September eine Entwicklung an europäischer Stelle. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen C-671/24 sprach sich der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union, Dean Spielmann, gegen eine sofortige finanzielle Entlastung der Bank aus.
Medienberichten zufolge empfahl er, die Wirkungen einer aufgehobenen Beitragsentscheidung vorübergehend aufrechtzuerhalten, um den Einheitlichen Abwicklungsfonds nicht zu stören. Dem Single Resolution Board solle für eine Neuregelung eine Frist von bis zu 30 Monaten eingeräumt werden. Das Gutachten ist für das Gericht rechtlich nicht bindend.
Kursplus seit Jahresbeginn
An den Finanzmärkten verlief die Entwicklung für die Anteilseigner in den vergangenen Monaten positiv. Am Freitag schloss das Papier mit einem Abschlag von 1,8 Prozent bei einem Stand von 175,40 Euro. Seit dem Jahresanfang verzeichnet der Titel dennoch ein deutliches Plus von 37 Prozent.
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