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Altiplano Metals Aktie: Aktionäre stimmen über Mühlenverkauf ab

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 08:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Verkauf der chilenischen Anlage ist vereinbart, benötigt aber noch die Zustimmung der Aktionäre und der TSX Venture Exchange.

Altiplano Metals: Aktionäre stimmen über Verkauf der Mühle ab
Industrielle Bergbauanlage in einer bergigen Hochlandlandschaft bei Sonnenuntergang. Illustration mit AI erstellt.

Altiplano Metals hat die Haupt- und Sonderversammlung für den 23. November angesetzt. Die Aktionäre sollen dabei über den geplanten Verkauf der El-Peñón-Mühle in Chile entscheiden. Mit der am Mittwoch gemeldeten Terminsetzung erhält die Transaktion einen konkreten Entscheidungspunkt. Vollzogen ist der Verkauf damit noch nicht: Neben den Aktionären muss auch die TSX Venture Exchange zustimmen.

Die Aktie legt heute vorbörslich um 25% zu. Der Kursanstieg fällt damit in eine Phase wichtiger Unternehmensentscheidungen.

Aktionäre entscheiden über El Peñón

Am 5. Oktober teilte Altiplano Metals mit, eine Vereinbarung mit Tersus Tierras SpA geschlossen zu haben. Sie umfasst die El-Peñón-Mühle sowie zugehörige Grundstücke und Genehmigungen in Chile. Der vereinbarte Verkaufspreis beträgt 1.540.000 US$.

Für Anleger ist die Unterscheidung zwischen Vereinbarung und Abschluss entscheidend. Die vereinbarten Konditionen beschreiben das geplante Geschäft, ersetzen aber nicht die erforderlichen Genehmigungen. Die Abstimmung der Aktionäre ist deshalb ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einem möglichen Vollzug.

Als Stichtag für die Stimmberechtigung wurde der 20. Oktober festgelegt. Zugleich meldete Altiplano Metals am Mittwoch die Einreichung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31. März 2026.

Die Terminsetzung macht den nächsten Entscheidungsschritt greifbar. Sie nimmt dessen Ergebnis nicht vorweg. Für die Beurteilung des Verkaufs bleibt maßgeblich, ob die erforderlichen Zustimmungen tatsächlich erteilt werden.

Unterschiedliche Entwicklungen bei Liquidationsverfahren

Parallel zur Verkaufsvereinbarung veröffentlichte Altiplano Metals am 5. Oktober Angaben zu zwei rechtlichen Vorgängen. Im Fall Telecomunicaciones Robinson Alejandro Vergara Álvarez EIRL einigten sich die Parteien auf einen Vergleich und zogen den Antrag auf Zwangsliquidation zurück.

Davon zu trennen ist der Vorgang um Andes Metals SpA. Altiplano Minerals Chile SpA legte gegen die von Andes Core Mining SpA angestoßene Zwangsliquidationsentscheidung Berufung ein. Die Rücknahme des Antrags im anderen Fall bedeutet daher keine entsprechende Erledigung dieses Verfahrens.

Zustimmung bleibt der zentrale Prüfpunkt

Für Anleger stehen damit ein vereinbarter Anlagenverkauf und unterschiedliche rechtliche Verfahrensstände nebeneinander. Der nächste konkrete Termin für die Verkaufsentscheidung ist die Aktionärsversammlung. Bis dahin bleibt die Transaktion an Zustimmungsvorbehalte gebunden.

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