Begründung fehlt
03.04.2024 - 14:48:25 | dpa.deDie Unterlagen seien bislang nicht eingegangen, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am Mittwoch. Laut Gerichtssprecherin muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde eine Begründung eingereicht werden. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte vor zwei Wochen von der Beschwerde berichtet.
Die betroffenen Behörden, die gegenüber der Versammlungsbehörde Sicherheitsbedenken vorgetragen hatten, wurden aufgefordert, ihre Sicherheitsbedenken zu konkretisieren, erklärte ein Sprecher des Brandenburger Innenministeriums am Mittwoch. "Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen."
Die Beschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Potsdam. Dieses hatte die polizeilichen Auflagen für das Protestcamp am Rande der Tesla-Fabrik kassiert. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Auflagen nicht ausreichend begründet gewesen seien und die Schutzwürdigkeit des Protestes nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Die Polizei hatte von den Aktivisten unter anderem gefordert, die Baumhäuser aus Sicherheitsgründen abzubauen.
Die Aufgabe der Versammlungsbehörde sei es, die Versammlungsfreiheit zu schützen, aber auch zu gewährleisten, dass niemand in Gefahr gebracht werde, sagte Stübgen vor zwei Wochen. Deshalb habe die Polizei vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt. Umweltministerium, Bauamt und Forstbehörde müssten nun im Detail mögliche Gefahren begründen, so der Minister.
Das Verwaltungsgericht hatte einem Eilantrag der Waldbesetzer gegen verhängte Auflagen stattgegeben. Damit darf das Protestcamp im Landeswald nahe Tesla mit mehreren Baumhäusern zunächst bleiben.
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