Zukunftspakt Ehrenamt: Höhere Steuerfreibeträge für 30 Millionen Freiwillige
05.01.2026 - 04:24:12Ab sofort erhalten ehrenamtliche Trainer und Helfer in Deutschland deutlich mehr Geld steuerfrei. Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2025 die Pauschalen für Engagement zum Jahreswechsel angehoben – die erste Erhöhung seit 2021.
Die sogenannte Übungsleiterpauschale erhöht sich um zehn Prozent von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich. Das entspricht 275 Euro monatlich und kommt Sporttrainern, Chorleitern oder Betreuungskräften zugute. Parallel steigt die allgemeine Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro pro Jahr – eine Steigerung von 14 Prozent. Diese gilt für Vorstandsmitglieder, Platzwarte oder Geräteverwalter.
Steuerexperten weisen darauf hin, dass beide Pauschalen kombinierbar sind, wenn die Tätigkeiten klar getrennt sind. Ein Jugendtrainer, der zusätzlich ehrenamtlich Kassenwart ist, kann somit bis zu 4.260 Euro steuerfrei erhalten. Allerdings müssen die Aufgaben und Zeitkontingente streng dokumentiert werden, um einer Finanzprüfung standzuhalten.
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Bürokratieabbau für Vereine und Verbände
Neben den direkten finanziellen Verbesserungen enthält das Gesetzespaket erhebliche Erleichterungen für die Vereinsverwaltung. Zwei kritische Schwellenwerte wurden angepasst, um den Verlust der Gemeinnützigkeit durch Formalien zu erschweren.
Vereine dürfen jetzt bis zu 50.000 Euro (bisher 45.000) mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben wie Vereinsfesten oder Werbeverkäufen erzielen, ohne sofort gewerbesteuerpflichtig zu werden. Voraussetzung bleibt, dass die Gewinne in vernünftigem Rahmen bleiben.
Die dokumentationspflichtige „zeitnahe Mittelverwendung“ wurde liberalisiert. Die strenge Pflicht, jeden Euro innerhalb von zwei Jahren nachzuweisen, gilt jetzt nur noch für Organisationen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz. Die allermeisten kleinen Vereine sind damit von dieser Bürokratie befreit.
Zugleich wurde der Haftungsschutz für Ehrenamtliche gestärkt. Die Haftungsprivilegierung wurde an die neue Übungsleiterpauschale angeglichen und beträgt nun ebenfalls 3.300 Euro. Damit sind Freiwillige, die die Maximalbeträge erhalten, nicht mehr unbeabsichtigt ihres Rechtsschutzes beraubt.
Teil eines größeren Steuerentlastungspakets
Die Verbesserungen für Ehrenamtliche sind Teil eines umfassenderen Steuerentlastungspakets, das die Bundesregierung als Antwort auf gestiegene Lebenshaltungskosten präsentiert.
Parallel gelten seit Januar:
* Eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
* Ein erhöhtes Kindergeld von 259 Euro monatlich je Kind
* Ein angehobener Grundfreibetrag von 12.348 Euro für das zu versteuernde Einkommen
Gemischte Reaktionen aus dem Vereinswesen
Die Reaktionen aus dem Non-Profit-Sektor fallen überwiegend positiv aus. Spitzenverbände wie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßen den „Zukunftspakt Ehrenamt“ als längst überfälliges Wertschätzungszeichen. Die Kopplung von Haftungsgrenzen an die Pauschalen schließe eine rechtliche Lücke, die bisher vor allem Vorstände verunsichert habe.
Kritiker merken jedoch an, dass die 300-Euro-Erhöhung bei Trainern kaum mit der kumulierten Inflation der letzten drei Jahre Schritt halte. Eine dynamische Anpassung, gekoppelt an Mindestlohn oder Inflationsrate, würde dem Sektor mehr Planungssicherheit geben als sporadische Gesetzesanpassungen.
Rechtsexperten raten Vereinskassenwarten zu schnellem Handeln: Daueraufträge für Aufwandsentschädigungen müssen auf die neuen Monatsraten angepasst werden. Zudem sollten Satzungen überprüft werden – Verweise auf konkrete Beträge sollten durch Verweise auf die gesetzlichen Höchstgrenzen ersetzt werden.
Digitale Transformation als nächste Herausforderung
Die Umsetzung der Neuregelungen wird den Bundeshaushalt voraussichtlich 200 Millionen Euro jährlich kosten. Die Bundesregierung betrachtet dies als Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die nächste große Hürde bleibt die Digitalisierung des Vereinswesens. Zwar reduzieren die Steueränderungen 2026 die Papierbürokratie, die vollständige Integration der digitalen Steuerveranlagung und automatisierter Registerabgleiche wurde jedoch auf 2027 verschoben.
Für Deutschlands 30 Millionen Ehrenamtliche steht zunächst etwas Praktisches im Vordergrund: die Überprüfung ihrer Vergütungsvereinbarungen, um die vollen Vorteile der neuen 2026er Sätze auszuschöpfen.
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