Zoll setzt 2025 Zehntausende Verfahren durch – während Handel vor Umbruch steht
23.02.2026 - 03:53:12 | boerse-global.deDie deutsche Zollverwaltung hat im vergangenen Jahr mit Zehntausenden neuen Verfahren gegen illegale Arbeit und Sozialbetrug im Inland einen klaren Schwerpunkt gesetzt. Die Veröffentlichung dieser Bilanz fällt in eine heiße Phase für den internationalen Handel: Deutsche und europäische Unternehmen stehen vor den größten Änderungen bei Zollformalitäten seit Jahren.
Bilanz 2025: Schwerpunkt auf heimischer Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls leitete 2025 bundesweit über 52.100 Bußgeld- und rund 98.200 Strafverfahren ein. Die am 20. und 22. Februar veröffentlichten Zahlen zeigen das rigorose Vorgehen gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug. Damit unterstreicht der Zoll seine Rolle als Wächter von fairem Wettbewerb und sozialen Systemen. Diese operative Schlagkraft ist entscheidend, denn derselbe Apparat muss ab Sommer auch eine Flut neuer Handelsregeln umsetzen.
Juli 2026: Das Aus für den 150-Euro-Freibetrag
Eine der spürbarsten Änderungen betrifft den Online-Handel. Der EU-Rat beschloss Ende 2025, die bagatellmäßige Freigrenze von 150 Euro für Pakete aus Drittstaaten abzuschaffen. Ab dem 1. Juli 2026 fallen auf diese Waren Zollgebühren an. Hintergrund ist der massive Zustrom billiger Sendungen von Plattformen wie Shein oder Temu, der europäische Händler benachteiligt.
Bis eine neue EU-Zollplattform fertig ist, gilt eine Übergangslösung: Ein Pauschalzoll von etwa drei Euro pro Warenart innerhalb eines Pakets. Enthält eine Sendung also eine Hose und ein T-Shirt, summiert sich die Gebühr auf sechs Euro. Für Verbraucher und Logistiker ändert sich die Kalkulation grundlegend.
Digitaler Zwang: Neue Systeme für Importeure
Parallel treiben digitale Pflichten die Unternehmen um. Das deutsche Zollsystem ATLAS startet am 28. Februar Release 10.2. Es führt das neue IT-Verfahren für die Zentrale Zollabfertigung im Import (CCI) ein, das grenzüberschreitend operierenden Firmen den Prozess erleichtern soll.
Seit dem 3. Februar ist zudem die neue Version des EU-Sicherheitssystems Import Control System 2 (ICS2) verbindlich. Die alte Version wurde abgeschaltet. Alle Waren müssen nun mit einer erweiterten Vorabanmeldung (ENS) in der Version 3 gemeldet werden. Ziel ist mehr Sicherheit und eine bessere Risikobewertung durch die Behörden.
Strategische Wende: EU passt Handel an Realität an
Die Maßnahmen sind Teil einer strategischen EU-weiten Anpassung an den modernen Welthandel. Die Abschaffung des Freibetrags reagiert auf die E-Commerce-Flut, die heimische Händler mit Mehrwertsteuer und Zöllen benachteiligt. Die Digitalisierung mit ATLAS 10.2 und ICS2 soll einen harmonisierteren und sichereren Binnenmarkt schaffen.
Hinzu kommen umweltpolitische Regeln wie der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Importeure von Stahl oder Aluminium müssen sich 2026 als CBAM-Anmelder registrieren lassen, um künftig CO2-bedingte Abgaben zu verwalten.
Für Importeure, die sich jetzt auf den CO2-Grenzausgleich vorbereiten müssen, gibt es einen kostenlosen Praxis‑Guide zur CBAM-Verordnung. Der Leitfaden erklärt Schritt für Schritt Meldepflichten, Ausnahmen und praktische Umsetzungsstrategien – plus Checkliste zur schnellen Implementierung im Reporting. CBAM-E-Book & Checkliste kostenlos herunterladen
Ausblick: Anpassungsdruck für die Wirtschaft
Unternehmen, die mit Drittstaaten handeln, steht eine anspruchsvolle Umstellungsphase bevor. Der Pauschalzoll ab Juli ist nur eine Übergangslösung. Ein datengetriebenes, komplexeres System soll folgen, voraussichtlich 2028. Firmen müssen Lieferketten, Preiskalkulation und Compliance-Prozesse anpassen.
Die aktuelle Bilanz des Zolls ist ein deutliches Signal: Die Einhaltung der Vorschriften in allen Zuständigkeitsbereichen hat oberste Priorität. Wer international erfolgreich handeln will, muss informiert und anpassungsfähig bleiben.
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