Zoll führt CBAM-Sondercode für Veredelungsverkehr ein
31.12.2025 - 06:01:12Deutsche Unternehmen erhalten Stunden vor Fristende eine entscheidende Klarstellung für den EU-Klimazoll.
Berlin, Mittwoch, 31. Dezember 2025 – Am Vorabend des Starts der vollen CO2-Grenzausgleichsmaßnahme (CBAM) hat der deutsche Zoll eine wichtige Lücke geschlossen. Mit dem ATLAS-Info 0894/25 wurde der Dokumentencode Y422 eingeführt. Er kennzeichnet CBAM-pflichtige Waren, die zum Zweck der Aktiven Veredelung eingeführt werden. Diese kurzfristige Präzisierung gibt Importeuren und Verarbeitungsbetrieben die nötige Rechtssicherheit, um ab dem 1. Januar 2026 korrekt zu deklarieren.
Was der neue Code Y422 bedeutet
Die Einführung des Codes Y422 behebt ein konkretes Problem im Zollsoftware-System ATLAS. Bisher gab es für CBAM-Waren im Veredelungsverkehr keine spezifische Kennung. Der neue Code ist definiert für „Waren des Anhangs I der Verordnung (EU) 2023/956, die zur aktiven Veredelung überlassen werden“.
Das ist mehr als eine technische Feinheit. Die Aktive Veredelung erlaubt es, Waren zollfrei – und nun auch mit aufgeschobenen CBAM-Verpflichtungen – in die EU einzuführen, um sie zu bearbeiten oder zu verarbeiten. Die fertigen Erzeugnisse müssen anschließend wieder ausgeführt werden. Code Y422 signalisiert der Zollsoftware, dass diese Waren nicht sofort für den EU-Markt freigegeben werden. Er verhindert, dass das System unnötige Prüfungen für „zugelassene CBAM-Deklaranten“ (Code Y128) auslöst.
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Countdown zum Vollstart des Klimazolls
Die Eile der Verkündung unterstreicht die Bedeutung der anstehenden Veränderung. Ab dem 1. Januar 2026 endet die Übergangsphase des CBAM. Die reine Meldepflicht für Emissionen wird durch ein vollwertiges finanzielles Regime ersetzt. Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff müssen fortan für die eingebetteten Emissionen ihrer Waren CBAM-Zertifikate erwerben.
Der neue Code Y422 ergänzt das bereits bekannte Bündel an CBAM-Codes für 2026:
* Y128: Pflicht für Waren im freien Verkehr (Importeur muss zugelassener Deklarant sein).
* Y134 – Y137: Codes für verschiedene Befreiungen.
* Y238: Übergangscode für Antragsteller in Warteschleife.
Praktische Folgen für Handel und Logistik
Für Speditionen und Zolldienstleister bedeutet die Neuerung unmittelbaren Handlungsbedarf. Die Stammdaten und Deklarationsanweisungen in ATLAS müssen umgehend aktualisiert werden. Zollanmeldungen für CBAM-Waren, die ab dem 1. Januar ohne die korrekten Codes eingereicht werden, werden vom System voraussichtlich automatisch abgelehnt.
Der deutsche Zoll hatte bereits klargestellt, dass Anmeldungen ohne die vorgeschriebenen CBAM-Codes nicht mehr angenommen werden. Dieser „harte Schnitt“ soll die Einhaltung der neuen Klimaabgaben erzwingen. Die Einführung von Y422 erleichtert insbesondere global vernetzten Produktionsketten die Arbeit. Ohne ihn wäre die Unterscheidung zwischen Waren zur Weiterverarbeitung und Waren für den EU-Markt unter den neuen CO2-Regeln administrativ kaum zu bewältigen.
Analyse: Bürokratie im Dienst der Klimapolitik
Die späte Bekanntgabe von Code Y422 zeigt, wie komplex die Verzahnung von Umweltpolitik und Zollpraxis ist. Während CBAM im Kern eine CO2-Steuer auf Importe ist, erfordert die Umsetzung millimetergenaue Kontrollen für jedes Zollverfahren.
Handelsexperten sehen in der Klarstellung trotz des engen Timings eine positive Entwicklung. Die Aktive Veredelung ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für die deutsche Industrie. Unklarheiten über die Behandlung unter CBAM hätten Lieferketten gefährden können. Mit Y422 wird der Weg für Rohstoffe in deutsche Fabriken freigehalten, auch wenn die Regeln für fertige Produkte strenger werden.
Im Vergleich zu anderen EU-Ländern ist das deutsche ATLAS-System für seine strikten Validierungsregeln bekannt. Die Einführung eines dedizierten Codes für die Veredelung passt zu dieser Logik der präzisen Definition. Sie senkt das Risiko unbeabsichtigter Fehler, bei denen ein Importeur fälschlicherweise einen Code für den freien Verkehr nutzen könnte.
Was jetzt auf die Unternehmen zukommt
Mit dem Jahreswechsel beginnt die Bewährungsprobe für den digitalen EU-Klimazoll. Die ersten Wochen des Jahres 2026 werden zeigen, wie reibungslos die neuen Vorgaben funktionieren. Unternehmen müssen damit rechnen, dass alle CBAM-relevanten Felder in der Zollerklärung streng validiert werden.
Verzögerungen an großen Grenzübergängen sind möglich, wenn Importeure ihren Status als „zugelassener Deklarant“ nicht rechtzeitig erhalten oder ihre Zolldienstleister die neuen Codes nicht korrekt anwenden. Langfristig wird die über Codes wie Y422 gesammelte Datenflut die EU-Kommission bei der Überwachung von Schlupflöchern unterstützen. Ein unerwartet hohes Aufkommen an Veredelungsverkehren könnte künftig genauere Prüfungen auslösen. Für heute geht es jedoch schlicht darum, den Warenfluss durch korrekte Deklarationen aufrechtzuerhalten.
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