Workation-Regeln: Neue Gesetze treten zum Jahreswechsel in Kraft
28.12.2025 - 00:04:12Ab Januar gelten strengere Vorschriften für mobiles Arbeiten im Ausland. Ein neues Steuerabkommen und ein Sozialrechtsurteil erfordern Anpassungen bei Unternehmen.
Ab 1. Januar 2026 gelten verschärfte Vorschriften für mobiles Arbeiten im Ausland. Ein neues Steuerabkommen und ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zwingen Unternehmen zur genauen Prüfung ihrer Workation-Regelungen.
Nur noch vier Tage bis zum Jahreswechsel – und für das mobile Arbeiten im Ausland beginnt eine neue Ära der Regulierung. Was lange als flexibler Trend galt, wird ab dem 1. Januar 2026 zu einer Frage strikter rechtlicher Compliance. Ein neues Steuerabkommen mit den Niederlanden und ein wegweisendes Urteil zum europäischen Sozialrecht setzen klare Grenzen. Für Personalabteilungen bedeutet das: Nachjustieren ist unvermeidlich.
Sozialversicherung: BSG-Urteil als Warnsignal für Workations
Ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Mitte Dezember schlägt weit größere Wellen als zunächst angenommen. Das Gericht entschied, dass Pflegezeiten für Familienangehörige in anderen EU-Ländern nicht automatisch zu deutschen Rentenansprüchen führen. Der Kern des Urteils (Aktenzeichen: B 10/12 R 4/23 R) betrifft zwar die Pflegeversicherung, doch das Prinzip ist übertragbar: Sozialleistungen werden streng nach territorialen Kriterien zugeordnet.
Für Arbeitnehmer, die zeitweise aus dem EU-Ausland arbeiten, wird damit die A1-Bescheinigung noch wichtiger. Dieses Dokument legt verbindlich fest, welches Sozialversicherungssystem für den mobilen Arbeitnehmer gilt. „Schon kurze Arbeitsaufenthalte im EU-Ausland erfordern eine genaue Prüfung nach der EU-Verordnung 883/2004″, warnt ein Arbeitsrechtsexperte. Andernfalls drohen Versorgungslücken oder Doppelbeiträge.
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Steuerrecht: 34-Tage-Regel für Grenzgänger tritt in Kraft
Eine entscheidende Erleichterung bringt die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden. Sie tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft und führt die 34-Tage-Regel ein. Ab dem Jahreswechsel können Grenzgänger und Remote Worker bis zu 34 Tage im Jahr aus ihrem Heimbüro im Nachbarland arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Zuordnung ändert.
Bisher konnte theoretisch schon ein einziger Tag im Homeoffice das Besteuerungsrecht für diesen Tag verschieben – ein Albtraum für Lohnbuchhaltungen. Steuerexperten von Meijburg & Co sehen in der Regelung zwar „sofortige Entlastung”, monieren aber die Begrenzung. „Die 34 Tage entsprechen nicht den ‘Work-from-Anywhere’-Vorstellungen vieler Mitarbeiter”, heißt es. Im Abkommen ist jedoch eine Absichtserklärung enthalten, die weitere Verhandlungen über umfangreichere Regelungen vorsieht.
Mindestlohn und Krankenkassen: Das ändert sich 2026
Neben den grenzüberschreitenden Regelungen stehen allgemeine arbeitsrechtliche Änderungen an, die auch Workations betreffen:
- Mindestlohn steigt: Ab 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Diese Pflicht gilt auch für Arbeitnehmer mit deutschem Vertrag, die temporär aus dem Ausland arbeiten. Personalabteilungen müssen die Entgelte anpassen.
- Krankenkassenbeiträge: Große gesetzliche Krankenkassen wie die DAK und die TK erhöhen 2026 ihre Zusatzbeiträge. Für Workation-Nutzer in der EU, die über die A1-Bescheinigung im deutschen System bleiben, wirken sich diese Erhöhungen sofort auf die Januar-Abrechnung aus.
- Kurzarbeitergeld: Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde bis Ende 2026 verlängert. Das bietet Unternehmen Planungssicherheit – auch mobile Mitarbeiter haben Anspruch, solange sie in den deutschen Betrieb eingebunden sind.
Blend_it!-Initiative: Branche professionalisiert Workations
Während der Rechtsrahmen enger wird, professionalisiert sich der Markt. Im Dezember 2025 starteten der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) und das German Convention Bureau (GCB) die Initiative „Blend_it!”. Die Plattform soll Standards für „Blended Travel” setzen und Unternehmen beim regulatorischen Dickicht unterstützen.
Für Mitte 2026 ist eine umfassende Studie geplant, die wirtschaftliche Auswirkungen und operative Herausforderungen von Workation-Modellen untersucht. Ein klares Signal: Die deutsche Wirtschaft bereitet sich auf dauerhafte, geregelte mobile Arbeit vor – nicht auf einen vorübergehenden Trend.
Analyse: Workation wird erwachsen
Die Entwicklungen zum Jahresende 2025 markieren eine Reifephase für mobiles Arbeiten in Deutschland. Die pandemiebedingte Flexibilität weicht detaillierten Regeln, die Rechtssicherheit schaffen sollen. Die 34-Tage-Regel im Niederlande-Abkommen ist typisch: Sie anerkennt die Realität grenzüberschreitender Homeoffice-Nutzung, setzt aber eine strenge Obergrenze, um Steuereinnahmen zu schützen.
Das BSG-Urteil zum Sozialrecht sendet ein warnendes Signal. Es zeigt, dass deutsche Gerichte die EU-Koordinierungsregeln streng auslegen. Für Personalverantwortliche wird das „unter dem Radar Fliegen” mit nicht gemeldeten Workations immer riskanter. Die fortschreitende Digitalisierung der Meldesysteme und der automatisierte Datenaustausch zwischen EU-Staaten werden die Einhaltung der Vorschriften 2026 noch strenger durchsetzbar machen.
Ausblick: Transparenzgesetz und europäischer Standard
Im ersten Quartal 2026 rückt das Entgelttransparenzgesetz in den Fokus, dessen Umsetzungsfristen im Juni 2026 auslaufen. Das wird sich mit Remote-Work-Richtlinien überschneiden, denn auch im Ausland arbeitende Mitarbeiter haben denselben Anspruch auf Gehaltsinformationen wie ihre Kollegen im Büro.
Die „Blend_it!”-Initiative und laufende Gespräche mit weiteren Nachbarländern wie Österreich und Frankreich lassen auf die Entwicklung eines europäischen Remote-Work-Standards hoffen. Bis dahin bleibt Unternehmen nur eins: Ihre bestehenden Workation-Richtlinien müssen dringend an die neuen Vorschriften zum 1. Januar angepasst werden. Gültige A1-Bescheinigungen für alle mobile Arbeitnehmer und aktualisierte Lohnsysteme sind das absolute Minimum.
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