WKO, Kleinunternehmer-Grenze

WKO fordert höhere Kleinunternehmer-Grenze von 85.000 Euro

06.03.2026 - 10:24:47 | boerse-global.de

Die Wirtschaftskammer fordert eine Anhebung der Mehrwertsteuer-Befreiung auf 85.000 Euro, stößt aber auf massiven Widerstand aus dem Handwerk, das Wettbewerbsverzerrungen befürchtet.

WKO fordert höhere Kleinunternehmer-Grenze von 85.000 Euro - Foto: über boerse-global.de
WKO fordert höhere Kleinunternehmer-Grenze von 85.000 Euro - Foto: über boerse-global.de

Die österreichische Wirtschaftspolitik steht vor einer wichtigen Weichenstellung. Während die Einkommensteuer-Erleichterungen für Selbstständige bereits in Kraft sind, entbrennt eine neue Debatte um die Mehrwertsteuer-Befreiung. Die Wirtschaftskammer (WKO) prescht mit einer radikalen Forderung vor – und stößt auf erbitterten Widerstand.

Die Großoffensive für Ein-Personen-Unternehmen

Anfang 2026 startete die WKO ihre „ALL IN ONE“-Serviceoffensive speziell für EPUs. Kernforderung: Die Mehrwertsteuer-Befreiungsgrenze soll von aktuell 55.000 auf 85.000 Euro Jahresumsatz steigen. Die Kammer argumentiert mit der Inflation und den gestiegenen Betriebskosten, die den realen Wert der aktuellen Grenze ausgehöhlt hätten.

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Die EU erlaubt Mitgliedsstaaten eine Grenze von bis zu 100.000 Euro. Die WKO sieht in der besseren Ausnutzung dieses Spielraums einen entscheidenden Schritt zur Bürokratieentlastung. Tausende Selbstständige wären von Umsatzsteuervoranmeldungen und der jährlichen Umsatzsteuererklärung befreit. Vor allem aber, so die Hoffnung, würde die künstliche Umsatzdecke fallen. Viele Unternehmer bremsen ihr Wachstum gegen Jahresende gezielt aus, um nicht in die Steuerpflicht zu rutschen. Eine höhere Grenze könnte dieses Wachstumshemmnis beseitigen.

Scharfer Protest aus dem Handwerk

Doch der Vorstoß stößt auf massiven Widerstand, besonders aus arbeitsintensiven Dienstleistungsbranchen. Angeführt vom österreichischen Friseurhandwerk formiert sich die Opposition. Branchendaten zeigen: Bei einer Grenze von 85.000 Euro wären fast 70 Prozent aller Friseurbetriebe mehrwertsteuerbefreit.

Das Problem: Befreite Unternehmen müssen auf ihre Leistungen keine 20 Prozent Mehrwertsteuer aufschlagen. Sie könnten ihre Preise damit deutlich unter die der steuerpflichtigen Konkurrenz senken. „Das schafft massive Wettbewerbsverzerrungen“, warnt Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure. Die aktuelle Grenze von 55.000 Euro sei ausreichend.

Kritiker befürchten weitere negative Effekte. Eine zu hohe Grenze könnte die Bildung größerer, arbeitsplatzschaffender Unternehmen aktiv hemmen. Betriebe hätten einen Anreiz, künstlich klein zu bleiben. Das gefährde die Zahl der Ausbildungsbetriebe, die Lehrlinge ausbilden. Zudem warnen Experten vor einem Nährboden für die Schattenwirtschaft. Barzahlungen ohne Beleg könnten genutzt werden, um knapp unter der lukrativen 85.000-Euro-Marke zu bleiben.

Die aktuellen Regeln für 2026 im Überblick

Unabhängig von der politischen Debatte gelten für Unternehmer klare Regeln. Die Kleinunternehmergrenze bleibt 2026 bei 55.000 Euro. Entscheidend ist: Es handelt sich um eine Bruttogrenze. Komplizierte Berechnungen, bei denen die fiktive Mehrwertsteuer vom Umsatz abgezogen werden muss, entfallen.

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Ein wichtiger Puffer ist die Toleranzregelung. Wird die Grenze unabsichtlich um maximal 10 Prozent (bis 60.500 Euro) überschritten, bleibt der befreite Status für das laufende Jahr erhalten. Die Regelung gilt, wenn die Grenze im Vorjahr nicht überschritten wurde. Im Folgejahr wird das Unternehmen automatisch regulär steuerpflichtig.

Bei einer Überschreitung dieser Toleranzgrenze während des Jahres greift keine rückwirkende Besteuerung mehr. Früher wurde dann die Steuer für alle Umsätze seit dem 1. Januar fällig. Jetzt wird nur noch die Rechnung, die die Grenze überschreitet, und alle folgenden Umsätze besteuert. Das gibt wachsenden Unternehmen Planungssicherheit.

Auch für ausländische Unternehmen innerhalb der EU gilt die österreichische Grenze von 55.000 Euro – vorausgesetzt, ihr EU-weiter Umsatz überschreitet nicht 100.000 Euro. Diese Harmonisierung erleichtert kleinen E-Commerce-Händlern und Digitaldienstleistern den grenzüberschreitenden Betrieb.

Entlastung bei der Einkommensteuer bereits beschlossen

Während die Mehrwertsteuer-Grenze umkämpft ist, hat die Politik bei der Einkommensteuer bereits massive Erleichterungen umgesetzt. Die Basispauschalierung wurde zum 1. Januar 2026 deutlich ausgeweitet.

Die Umsatzgrenze für diese vereinfachte Steuerberechnung stieg von 320.000 auf 420.000 Euro. Ein gewaltiger Sprung, lag die Grenze vor zwei Jahren doch noch bei 220.000 Euro. Gleichzeitig wurde der Pauschalabzug angehoben. Für 2026 können berechtigte Gewerbetreibende und Selbstständige pauschal 15 Prozent ihres Netto-Umsatzes als Betriebsausgaben absetzen (2025: 13,5 Prozent).

Unternehmer können so bis zu 63.000 Euro jährlich an Betriebskosten steuerfrei geltend machen – ohne lästige Einzelbelege. Für bestimmte Beratungs-, Schreib- und Lehrtätigkeiten gilt weiter ein Satz von 6 Prozent. Durch die höhere Umsatzobergrenze steigt aber auch hier der maximal absetzbare Betrag auf 25.200 Euro. Steuerberater betonen: Das macht das Pauschalsystem vor allem für digitale Geschäftsmodelle mit geringen tatsächlichen Kosten äußerst attraktiv.

Ausblick: Zwischen Bürokratieabbau und Wettbewerbsfairness

Die österreichische Wirtschaftspolitik steht 2026 an einem Scheideweg. Die Anhebung der Einkommenssteuer-Pauschale auf 420.000 Euro zeigt den Willen zum Bürokratieabbau. Die Anpassung der Mehrwertsteuer-Grenze ist jedoch ein weitaus komplexeres Puzzle.

Die Forderung der WKO nach 85.000 Euro wird die wirtschaftspolitische Debatte das Jahr über prägen. Die Politik muss die administrative Entlastung für Solo-Selbstständige gegen die berechtigten Sorgen des traditionellen Handwerks abwägen. Es geht um Marktgerechtigkeit und den Erhalt des bewährten Ausbildungssystems.

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung müssen sich Unternehmer im aktuellen Rahmen von 55.000 Euro bewegen. Gleichzeitig können sie die neuen, großzügigen Pauschalabzüge bei der Einkommensteuer voll ausschöpfen. Steuerexperten raten allen Solo-Selbstständigen, ihre Umsatzprognosen für 2026 genau im Blick zu behalten. So lässt sich die 10-Prozent-Toleranzgrenze strategisch nutzen und der steuerliche Vorteil maximieren.

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