Wirtschaftsverbände, Aussetzung

Wirtschaftsverbände fordern komplette Aussetzung des Lieferkettengesetzes

06.02.2026 - 16:24:13

17 führende Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante Novelle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes als unzureichend und fordern stattdessen die Umsetzung der entschärften EU-Richtlinie.

17 führende Wirtschaftsverbände fordern die vollständige Aussetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die geplante Novelle entlaste die Unternehmen nicht spürbar, kritisieren sie scharf. Die Forderung markiert einen neuen Höhepunkt im Streit um Bürokratie und Wettbewerbsfähigkeit.

Die Initiative, angeführt vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, folgt auf die erste Lesung der Gesetzesnovelle im Bundestag Mitte Januar. Die Bundesregierung wollte mit den Änderungen die Umsetzung „anwendungs- und vollzugsfreundlicher“ gestalten. Für die Wirtschaft sind die Pläne jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Geplante Entlastungen gehen am Kernproblem vorbei

Der Regierungsentwurf sieht vor, die jährliche Berichtspflicht zu streichen. Sanktionen sollen nur noch bei schweren Verstößen verhängt werden. Doch genau hier setzt die Kritik an: Diese Änderungen ließen die eigentliche Bürde unberührt.

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Die umfassenden Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten und die detaillierten Dokumentationsanforderungen blieben komplett erhalten. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundestag und Regierung stellen die Verbände klar: Durch den Wegfall eines Berichts würden die täglichen operativen Belastungen kaum sinken. Erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen blieben gebunden.

Appell an die Politik: Nationalen Sonderweg beenden

Da die Novelle als unzureichend gilt, formulieren die Verbände eine radikale Forderung: das komplette Aussetzen des nationalen LkSG. Stattdessen solle die Bundesregierung die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zügig und bürokratiearm umsetzen.

Die EU-Richtlinie wurde im Dezember 2025 in deutlich abgeschwächter Form verabschiedet. Ihr Anwendungsbereich beschränkt sich nun auf sehr große Unternehmen. Sollte eine Aussetzung nicht durchsetzbar sein, fordern die Verbände als Minimum eine sofortige Angleichung des nationalen Anwendungsbereichs an die EU-Vorgaben. Andernfalls drohten deutschen Unternehmen Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit.

Politische Gemengelage spitzt sich zu

Das seit 2023 geltende Gesetz war von Teilen der Wirtschaft stets als Bürokratiemonster kritisiert worden. Die Regierung versuchte mit der Novelle, einen Kompromiss zwischen Schutzstandards und Entlastung zu finden.

Doch das europäische Umfeld hat sich verändert. Die entschärfte EU-Richtlinie schwächt das Argument für einen strengen deutschen Alleingang. Die Sorge, als Standort zurückzufallen, wächst. Die erste Lesung der Novelle fand am 16. Januar statt; der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Druck auf die Ampelkoalition wächst

Die massive Intervention der Wirtschaft setzt die Koalition erheblich unter Druck. In den Ausschussberatungen werden deren Argumente nun auf die Positionen von Menschenrechts- und Umweltorganisationen treffen. Diese warnen vor einer Aushöhlung von Schutzstandards.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Regierung ihren Kurs hält oder auf die fundamentalen Forderungen eingeht. Die Entscheidung wird definieren, welche Rolle deutsche Unternehmen künftig bei der Sicherstellung globaler Standards spielen sollen – und welchen bürokratischen Aufwand sie dafür betreiben müssen.

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