Wirtschaftsausschuss wird zum Wächter der Lieferkette
12.01.2026 - 01:43:12Die Abschaffung externer Berichtspflichten macht die internen Informationsrechte der Betriebsräte entscheidend. Ab Januar 2026 entfällt der öffentliche Transparenzbericht zum Lieferkettengesetz – doch die Pflichten der Unternehmen bleiben. Diese Lücke muss der Wirtschaftsausschuss füllen. Seine gestärkte Rolle wird zum zentralen Kontrollpunkt für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards.
LkSG-Novelle schafft Transparenzlücke
Die Bundesregierung treibt die „Bürokratieabbau“-Initiative voran. Ein zentraler Punkt: die Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Seit Anfang Januar 2026 ist es amtlich. Unternehmen müssen für den Berichtszeitraum ab 1. Januar 2023 keinen öffentlichen Bericht mehr an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermitteln.
Doch Vorsicht: Während der externe Bericht entfällt, gelten die inhaltlichen Sorgfaltspflichten unvermindert weiter. Firmen müssen Risikoanalysen durchführen, Abhilfemaßnahmen ergreifen und dies intern dokumentieren. Es entsteht eine Transparenzlücke. Und genau hier kommt der Wirtschaftsausschuss ins Spiel.
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§ 106 BetrVG: Der Schlüssel zu den Rohdaten
Die Debatte dreht sich um die Reichweite dieses Informationsrechts in der neuen „berichtsfreien“ Ära. Der Arbeitgeber muss den Wirtschaftsausschuss über „Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette“ unterrichten.
Rechtsexperten betonen: Das Ende des BAFA-Berichts schwächt diese Rechte nicht. Es verstärkt im Gegenteil den Anspruch auf Zugang zu den Rohdaten. Die Geschäftsführung kann sich nicht länger auf einen „ausstehenden BAFA-Bericht“ als Zusammenfassung berufen.
Der Wirtschaftsausschuss sollte daher konkret die zugrundeliegende Dokumentation anfordern:
* Ergebnisse der Risikoanalyse: Die Rohdaten zu identifizierten Menschenrechts- und Umweltrisiken.
* Präventivmaßnahmen: Details zu ergriffenen Schritten in der Lieferkette.
* Wirksamkeitskontrollen: Interne Prüfberichte, ob die Maßnahmen greifen.
CSDDD: Vom Informationsempfänger zum aktiven Partner
Blickt man nach vorn, verstärkt die kommende EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD) die Position des Ausschusses weiter. Deutschland muss sie bis Juli 2027 umsetzen.
Während das LkSG auf „Information“ setzt, führt die CSDDD das stärkere Konzept der „Einbeziehung der Interessenträger“ ein. Unternehmen müssen explizit mit „Arbeitnehmervertretern“ zusammenarbeiten, wenn sie Risiken identifizieren und Aktionspläne entwerfen.
Das hebt den Wirtschaftsausschuss vom passiven Empfänger wirtschaftlicher Daten zum aktiven Gestalter des Sorgfaltsprozesses. Das Informationsrecht wird sich voraussichtlich zu einem Konsultationsrecht weiterentwickeln – und das bevor wichtige Entscheidungen in der Lieferkette getroffen werden.
Agenda 2026: Proaktivität ist gefragt
Für Betriebsräte ist die Handlungsaufforderung klar: Die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses muss überarbeitet werden. Mit dem Abschluss des Geschäftsjahres 2025 und der rückwirkenden Berichtserleichterung müssen die Ausschüsse jetzt proaktiv die internen Dokumente einfordern, die den öffentlichen Bericht ersetzen.
Unterlassen sie dies, bleibt die Belegschaft im Dunkeln über die menschenrechtlichen Risiken und Haftungen des Unternehmens. Die Botschaft der Entwicklungen im Januar 2026 ist eindeutig: „Bürokratieabbau“ für den Arbeitgeber bedeutet „erhöhte Wachsamkeit“ für die Arbeitnehmervertretung. Der Wirtschaftsausschuss prüft nicht mehr nur Wirtschaftszahlen. Er ist zum Wächter der Integrität der Lieferkette geworden.
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