Winterchaos: Unternehmen haften bei Glätte jetzt leichter
09.01.2026 - 12:15:12Deutschland friert – und die Haftungsrisiken für Unternehmen steigen. Während Sturmtief „Elli“ für Chaos sorgt, verschärft ein neues BGH-Urteil die Pflichten der Arbeitgeber.
Das Sturmtief „Elli“ legt den Norden lahm und stellt die Fürsorgepflicht auf die Probe. Seit den frühen Morgenstunden kämpft der Norden und Osten Deutschlands mit extremen Schneefällen und Orkanböen. Die Deutsche Bahn hat den Fernverkehr eingestellt, regional rollt kaum noch ein Zug. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor einer akuten Glatteisgefahr, die sich weiter ausbreitet. Für Millionen Pendler wird der Arbeitsweg zur Rutschpartie, für Unternehmen zur rechtlichen Gratwanderung: Dürfen sie Angestellte trotz Unwetterwarnung zur Präsenz zwingen?
BGH-Urteil verschärft die Beweislage dramatisch
Die Antwort auf diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Sommer 2025 grundlegend verändert. In einem wegweisenden Urteil stellten die Karlsruher Richter klar: Wer auf einem vereisten Unternehmensgelände stürzt, muss keine konkrete Gefahrenstelle mehr nachweisen. Es reicht der Nachweis einer „allgemeinen Glätte“ bei Temperaturen um den Gefrierpunkt. Für Grundstückseigentümer bedeutet das eine faktische Beweislastumkehr. Im Schadensfall muss das Unternehmen lückenlos dokumentieren, dass es seiner Räum- und Streupflicht nachgekommen ist.
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Die praktischen Konsequenzen sind enorm. Die Räumpflicht beginnt an Werktagen oft schon um 7:00 Uhr und muss bei Dauerfrost und Schneefall mehrfach am Tag erfüllt werden. Ein lückenlos geführtes Streubuch wird zum essenziellen Schutz vor Schadensersatzklagen – besonders von Besuchern, Kunden oder Lieferanten, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind.
Homeoffice: Der sicherste Weg ist nicht ohne Tücken
Angesichts dieser Risiken ist die einfachste Lösung auch die naheliegendste: Homeoffice. Seit der gesetzlichen Neuregelung im Januar 2025 haben viele Firmen ihre Regelungen flexibilisiert. Wer von zu Hause arbeitet, vermeidet nicht nur das Unfallrisiko auf dem Weg, sondern entlastet auch die Betriebsgelände.
Doch auch das Homeoffice ist keine rechtsfreie Zone. Zwar hat die Rechtsprechung den Versicherungsschutz für typische Wege – etwa zur Küche oder Toilette – gestärkt. Ein Sturz über das private Spielzeug der Kinder während der Arbeitszeit ist jedoch in der Regel nicht abgesichert. Die Gefahr ist real, denn durch den heutigen flächendeckenden Schulausfall in Norddeutschland läuft die Kinderbetreuung in vielen Homeoffices parallel zur Arbeit.
Keine Entwarnung in Sicht – der Frost bleibt
Die Wetterexperten geben keine Hoffnung auf ein baldiges Ende der Kältewelle. Nach „Elli“ strömt arktische Polarluft nach Deutschland. Für die kommende Woche sind Tiefsttemperaturen von bis zu -15 Grad vorhergesagt.
Für Personalabteilungen und Compliance-Beauftragte heißt das: Der Stress-Test für die Winter-Notfallpläne hat gerade erst begonnen. Die klare Kommunikation von Homeoffice-Optionen, die Überprüfung der Winterdienst-Verträge und die Sensibilisierung der Belegschaft sind jetzt überlebenswichtig. Das BGH-Urteil hat die Latte für die Verkehrssicherungspflicht deutlich höher gelegt. In diesem Winter geht es darum, sie nicht zu reißen.
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