Wien, SanDekVO

Wien schärft SanDekVO für die Wärmewende nach

31.12.2025 - 02:42:12

Ab 1. Jänner 2026 tritt in Wien eine novellierte Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung (SanDekVO) in Kraft. Sie bringt neue Förderkriterien, angepasste Einkommensgrenzen und eine bessere Verzahnung mit der Bundes-Sanierungsoffensive.

Die Verordnung ist ein zentraler Baustein im Plan der Stadt, bis 2040 klimaneutral zu werden. Sie soll finanzielle Anreize für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen setzen und die Sanierungsrate im Wohnbau ankurbeln. Für Eigentümer, Bauträger und Mieter ändern sich damit ab morgen die Parameter für Planung und Finanzierung.

Ein Kern der Novelle ist die enge Abstimmung mit der “Sanierungsoffensive 2026” des Bundes. Die Wiener Landesförderung soll als Hebel wirken, um die Bundesmittel zu ergänzen. Das Ziel: Sanierungsquoten von über 50 Prozent ermöglichen.

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  • Der “Raus aus Gas”-Bonus für den Tausch fossiler Heizungen bleibt zentral.
  • Die Kombination von Bundes- und Landesmitteln soll hohe Investitionszuschüsse für Eigentümer bringen.
  • Einreichprozesse sollen beschleunigt werden, um Bauprojekte noch 2026 umsetzen zu können.

Branchenbeobachter sehen darin einen notwendigen Schritt, um die zuletzt stagnierende Sanierungsrate im großvolumigen Wohnbau wieder in Schwung zu bringen.

Neue Regeln für Einkommen und Dachausbauten

Die Stadt schärft auch die sozialen Kriterien. Förderungen nach § 19a und § 20 werden nun strikter an Haushaltseinkommensgrenzen geknüpft. So sollen öffentliche Mittel vor allem jenen helfen, die eine Sanierung sonst nicht finanzieren könnten.

Auch beim Dachgeschossausbau gibt es Neuerungen. Paragraph 13 regelt nun spezifische Förderdarlehen für Aus- und Zubauten im Zuge von Sanierungen. Die Sätze wurden an die Baukosten angepasst:
* Für Ausbauten unter 2.000 m² Nutzfläche: 1.250 Euro Darlehen pro Quadratmeter.
* Für nachhaltige Materialien oder Bauweisen winkt ein zusätzlicher, nicht rückzahlbarer Beitrag.

Diese Maßnahme zielt auf mehr Nachverdichtung in der Stadt – ohne ökologische Aspekte zu vernachlässigen.

Gasheizungen im Bestand gezielt ersetzen

Die Dekarbonisierung bleibt das Leitmotiv. Die aktualisierte Verordnung stärkt die Dekarbonisierungsprämie, die auch Mieter mit Gasetagenheizungen anspricht. Klarer definiert wird nun, welche alternativen Energiesysteme förderwürdig sind.

  • In verdichteten Gebieten wird der Fernwärme-Anschluss priorisiert.
  • In Außenbezirken rücken Wärmepumpen stärker in den Fokus.

Ein wichtiges Signal für Gründerzeithäuser: Auch wenn aus Denkmalschutzgründen kein Vollwärmeschutz möglich ist, gibt es Förderung. Voraussetzung ist eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent.

Bewährungsprobe beginnt am 1. Jänner

Die novellierte SanDekVO tritt in eine wirtschaftlich herausfordernde Zeit. Während der Neubau schwächelt, wird der Bestand zum Konjunkturmotor. Die Bauindustrie sieht in der angekündigten Sanierungswelle einen vitalen Impuls für 2026.

Doch kann die Förderung auch den Fachkräftemangel lösen? Kritiker bezweifeln das. Die Umsetzung der vielen angestoßenen Projekte erfordert massiv mehr Installateure und Baufirmen.

Ab Jahresbeginn können die ersten Anträge nach neuen Richtlinien gestellt werden. Marktbeobachter erwarten einen Ansturm auf die Fördertöpfe. Der Erfolg dieser Verordnung wird maßgeblich darüber entscheiden, ob Wien sein Klimaziel für 2040 erreichen kann.

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