Ölförderung im Wattenmeer weiter erlaubt
12.05.2026 - 15:47:12 | dpa.deIn einem Eilverfahren hatten Beschwerden des Betreibers Harbour Energy Germany und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Erfolg, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Interesse an einem vorläufigen Weiterbetrieb überwiege das Interesse an einer sofortigen Einstellung der Ölförderung, entschied der 5. Senat. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Hintergrund ist eine noch laufende Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Hauptbetriebsplanzulassung, mit der diese die Ölförderung stilllegen lassen will. Darüber hat das zuständige Verwaltungsgericht in der Hauptsache noch nicht entschieden, es war im Februar jedoch ebenfalls in einem Eilverfahren (Az. 6 B 17/24) einem Antrag der DUH nachgekommen, die Ölförderung zu stoppen, bis über die Klage entschieden worden ist.
OVG ändert Beschluss
Diesen Beschluss hat der 5. Senat des OVG nun aber geändert. Der Senat begründete dies damit, dass sich die Erfolgsaussichten der Klage der Umwelthilfe im Eilverfahren nicht abschließend beurteilen ließen. Dies hänge von der Klärung komplexer rechtlicher Vorfragen ab, etwa der Auslegung der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat), des Bundesnaturschutzgesetzes und des Nationalparkgesetzes.
Die Richter in Schleswig nahmen deshalb eine sogenannte Folgenabwägung vor und begründeten dies mit der technischen Komplexität der Anlage. Eine sofortige Stilllegung sei nicht möglich, sondern benötige erheblichen zeitlichen Vorlauf, verbunden mit erschwerten Wiederanfahrprozessen. Hinzu kämen erhebliche wirtschaftliche Folgen sowohl für die Betreibergesellschaft als auch für die mit der Förderung verbundenen Verarbeitungs- und Lieferstrukturen beziehungsweise Unternehmen.
Nach Angaben des Gerichts sind zudem öffentliche Interessen zu beachten, wie die Rohstoff- und Energieversorgung, aber auch die Sicherung von etwa 2.000 Arbeitsplätzen, die volkswirtschaftliche Bedeutung und haushalterische Auswirkungen für das Land Schleswig-Holstein und die Region. "Auf der anderen Seite könne das Oberverwaltungsgericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass es zu irreversiblen oder schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer im Natura-2000-Gebiet kommen werde, bis über die Klage entschieden worden ist."
Reaktionen
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärte zu der Entscheidung, "wir werden im Hauptsacheverfahren nachweisen, dass der Betrieb einer Ölbohrplattform mitten im Nationalpark Wattenmeer eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordert". Er rechne damit, dass die "historische Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Schutz des Wattenmeers vor den Profitinteressen des Ölkonzerns Harbour Energy Bestand haben wird". Dem Schutz des Weltnaturerbes Wattenmeer müsse Vorrang vor fossilen Interessen und der umweltgefährdenden Ölförderung in diesem sensiblen Naturraum gegeben werden.
Die Umwelthilfe geht seit Jahren gegen die Förderung vor. 2024 legte sie Widerspruch gegen die Ölförderung beim zuständigen niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein, der jedoch als nicht fristgerecht zurückgewiesen wurde. Als Grund führte die DUH an, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß FFH-Richtlinie anhand der Betriebspläne nie geprüft wurden - auch im Betriebsplan für 2024 bis 2026 nicht. Dieser läuft im Mai aus. Daraufhin klagte der Verband gegen die Ablehnung des Widerspruchs.
Die Betreiber der Plattform begrüßten die jüngste Entscheidung des OVG. Sie schaffe Rechts- und Planungssicherheit für die heimische Energie- und Rohstoffproduktion, sagte Geschäftsführerin Claudia Kromberg. "Sie bestätigt damit den verlässlichen Rahmen für unsere sichere und verantwortungsvolle Rohstoffförderung." Gerade in Zeiten zunehmender geopolitischer Unsicherheiten sei die kontinuierliche Rohstoffversorgung durch eine kurze Pipeline direkt zu den Abnehmern wichtig.
Wichtige Förderstätte
Von der Bohrinsel Mittelplate aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee gefördert. Nach früheren Betreiberangaben waren es im vergangenen Jahr 858.000 Tonnen. Schleswig-Holstein erhielt dafür 45 Millionen Euro an Förderabgaben, seit Produktionsbeginn insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Aus der Lagerstätte wurden bereits rund 43 Millionen Tonnen Öl gepumpt. Zwölf Millionen Tonnen Öl gelten noch als gewinnbar.
Das dort geförderte Öl wird etwa auch zur Kerosin-Produktion für den Hamburger Flughafen genutzt.
Im Mai 2024 hatte die Landesregierung jedoch angekündigt, keine Genehmigungen mehr für die Erschließung neuer Ölfelder im Wattenmeer zu erteilen. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer endet damit 2041.
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