Aktienkurs, Ad-Hoc-News

Welchen Einfluss haben AD-Hoc-News auf den Aktienkurs?

31.07.2015 - 10:16:51

Seit 1995 wird in Deutschland der Wertpapierhandel durch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes sind die Paragrafen 15 und 15a, in denen die Mitteilungspflicht der Emittenten zu kursrelevanten Informationen und Geschäften mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens geregelt sind. Ziel dieser Regelung ist die Gleichberechtigung aller Marktteilnehmer, die möglichst mehrheitlich zum gleichen Zeitpunkt über Mitteilungen von Aktiengesellschaften informiert we

Medien zur Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen 

Da Ad-hoc-Mitteilungen je nach Einschätzung der Marktteilnehmer zu deutlichen Kurssprüngen nach oben und unten führen können, sind die Informationen vor der Veröffentlichung in einem Börsenpflichtblatt oder Online-Medium der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den Börsenführungen zugänglich zu machen. Diese entscheiden dann über eine eventuelle Aussetzung des Aktienkurses für den Fall, dass extreme Reaktionen der Marktteilnehmer zu erwarten sind. So wurde zum Beispiel Anfang des Jahres die Aktie der spanischen Großbank Santander vom Handel in Madrid ausgesetzt, noch bevor die Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht wurde, dass der Konzern eine Kapitalerhöhung von mehreren Milliarden Euro plane. In jüngster Zeit haben unter anderem Meldungen zur Übernahme von BWIN.Party Entertainment für Kurssprünge der beteiligten Unternehmen gesorgt.

Als Medium zur Veröffentlichung kommen die Pflichtblätter der Deutschen Börse infrage oder diverse Onlinedienste, die sich auf die Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen spezialisiert haben. 

Beispiele für Medien, die Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichen:



Beispiele für starke Kursschwankungen nach Ad-hoc-Meldungen

Die Vergangenheit hat gezeigt, wie sehr eine Ad-hoc-Mitteilung den Aktienkurs eines Unternehmens beeinflussen kann. Die folgende Tabelle gibt einige Beispiele dafür.



Falsche oder kuriose Mitteilungen von Unternehmen

Studien haben gezeigt, dass besonders zu Zeiten des Neuen Marktes Unternehmen häufig falsche Ad-hoc-Mitteilungen lancierten, um damit Einfluss auf den eigenen Aktienkurs zu nehmen. Diese Handlungsweise ist strafbar und wurde auch bei Bekanntwerden strafrechtlich verfolgt. Mitunter geben Konzerne aber auch kuriose Mitteilungen an die Börsen heraus. Laut eines Berichts des Handelsblatts machte der amerikanische Elektromobil-Hersteller Tesla am 1. April 2014 mit folgender Nachricht unter der Überschrift „Tesla kündigt neues Modell W an“ auf sich aufmerksam:

Dieses unglaubliche Gerät von Tesla zeigt nicht nur die Zeit, sondern auch das Datum.“ Der Nachricht beigefügt war ein Foto, auf dem eine Armbanduhr zu sehen war, aus der eine Miniatur des Big Ben herausragte. Der Aprilscherz von Tesla ließ den Aktienkurs des Unternehmens von 151,49 auf 158,80 Euro ansteigen und vergrößerte den Wert der Firma auf einen Schlag um 125 Millionen Dollar. Reuters und Bloomberg verbreiteten nur die Überschrift und schon setzten automatisierte Handelsalgorithmen die Nachricht in Kaufbefehle um. Tesla ging aus dieser Sache straffrei hervor, weil die Nachricht nicht als Ad-hoc-Mitteilung verbreitet wurde und auch sonst aus dem Gesamtinhalt hervorging, dass es sich dabei um einen Scherz handelte.