Weihnachtsgeld-Falle, Jobwechsel

Weihnachtsgeld-Falle: Jobwechsel im Januar wird teuer

03.01.2026 - 19:51:12

Die erste Arbeitswoche 2026 endet mit einer brisanten Warnung für Jobwechsler. Wer jetzt kündigt, muss oft sein Weihnachtsgeld zurückzahlen – und das in voller Höhe. Während der neue Mindestlohn von 13,90 Euro Schlagzeilen macht, lauert in vielen Verträgen eine finanzielle Falle.

Rechtsexperten schlagen Alarm: Die „Januar-Kündigungswelle“ könnte für viele Arbeitnehmer teuer werden. Grund sind Rückzahlungsklauseln für das Weihnachtsgeld, das im November oder Dezember 2025 ausgezahlt wurde. Diese Klauseln binden Mitarbeiter oft bis zu sechs Monate an den Betrieb.

„Wer jetzt kündigt, bekommt postwendend eine Rückforderung über den Bruttobetrag“, warnt ein Arbeitsrechtler. Die Bindungsfristen sind gestaffelt: Bei Boni unter einem Monatsgehalt gilt meist der 31. März 2026 als Stichtag. Bei Beträgen ab einem Monatsgehalt kann die Frist sogar bis zum 30. Juni reichen.

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Mindestlohn-Anstieg verschärft Lage

Seit 1. Januar gilt der neue gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Parallel stieg die Grenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich. Diese Anpassungen befeuern die Jobsuche – doch sie bergen Risiken.

Ein Rechenbeispiel macht das Problem deutlich: Ein Vollzeitbeschäftigter am Mindestlohn müsste bei Kündigung rund 2.200 Euro Weihnachtsgeld zurückzahlen. Diese Summe frisst jeden Gehaltsvorteil im neuen Job schnell auf. „Viele unterschätzen die finanzielle Wirkung“, so ein Experte.

Arbeitsgerichte setzen enge Grenzen

Nicht jede Rückzahlungsklausel hält rechtlichen Prüfungen stand. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hohe Hürden aufgestellt:

  • Transparenzgebot: Klauseln müssen eindeutig formuliert sein. Widersprüchliche Formulierungen – etwa „freiwillige“ Zahlung mit Rückforderung – sind unwirksam.
  • Zweck der Zahlung: Weihnachtsgeld als Teil des Arbeitsentgelts darf nicht zurückgefordert werden. Nur reine „Treueprämien“ unterliegen möglichen Rückzahlungen.
  • Bagatellgrenze: Beträge unter 100 Euro sind grundsätzlich geschützt.

Arbeitgeber, die ohne wasserdichte Klausel Gehälter einbehalten, riskieren schnelle Klagen. Auch Pfändungsfreigrenzen müssen beachtet werden – der Existenzminimum-Schutz gilt uneingeschränkt.

Strategien für Arbeitnehmer und Personaler

Für Jobwechsler: Verträge genau prüfen! Bei Rückzahlungsklauseln lohnt sich oft das Abwarten bis nach der Bindungsfrist. Eine Kündigung zum 1. April statt zum 1. Januar kann tausende Euro sparen. Im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

Für Personalabteilungen: Nur rechtskonforme Forderungen stellen. Die aktuelle BAG-Rechtsprechung ist streng – und mit dem höheren Mindestlohn steigen auch die rechtlichen Risiken bei fehlerhaften Abrechnungen.

Stabilisierender Effekt für den Arbeitsmarkt

Die Weihnachtsgeld-Falle wirkt wie ein natürlicher Bremsklotz für den Arbeitsmarkt. Obwohl der höhere Mindestlohn viele zu Jobwechseln animiert, halten die Rückzahlungspflichten einen Teil der Belegschaften bis ins zweite Quartal gebunden.

Rechtsexperten sehen hier einen Vorgeschmack auf das arbeitsrechtliche Jahr 2026. Die vollständige Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie steht bevor und wird Personalabteilungen zusätzlich fordern. Doch zunächst geht es um die finanziellen Verstrickungen der Weihnachtszeit – und die Frage, wer am Ende wirklich zahlt.

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