Kölln ruft weitere Frühstücksflocken zurück - Fremdkörper
Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 17:06 Uhr | dpa.deVon dem Rückruf sind nicht nur die 375-Gramm-Packungen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027 betroffen, wie die Webseite lebensmittelwarnung.de mitteilte. Auch bei Packungen mit dem Datum 16.04.2027 und 05.06.2027 besteht die Gefahr einer Verunreinigung. Zuvor hatte die "Hamburger Morgenpost" berichtet.
Die Chargennummern wurden ergänzt, sie lauten nun L6165, L6164 und L6235. Verkauft wurden die Frühstücksflocken den Angaben zufolge in allen 16 Bundesländern.
Weiter hieß es, dass die potenziellen Fremdkörper eine Verletzungs- beziehungsweise Erstickungsgefahr darstellen. Verbraucher werden gebeten, das betroffene Produkt keinesfalls zu verzehren. Stattdessen solle die Packung in das Geschäft zurückgebracht werden, in dem sie gekauft wurde. Kunden erhalten den Angaben zufolge auch ohne Kassenbon bei Rückgabe des Produkts den Kaufpreis erstattet.
Andere Mindesthaltbarkeitsdaten, andere Chargen sowie sonstige Produkte der Marke Kölln seien von dem Rückruf nicht betroffen.
