Wegli-Nutzer, Datenschutzverstöße

Weg.li-Nutzer haften für Datenschutzverstöße

02.01.2026 - 02:21:12

Private Anzeigen über Apps wie weg.li werden teuer: Wer unbeteiligte Personen fotografiert, muss mit Schadensersatz in Höhe von fast 1000 Euro rechnen. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden – und setzt damit einen neuen Maßstab für 2026.

Das neue Jahr beginnt für digitale „Hobby-Sheriffs“ mit einer schärferen Rechtslage. Ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom September 2025 wirkt nun voll. Es bestätigt: Private Personen haften persönlich für Schadensersatz, wenn ihre Beweisfotos unbeteiligte Dritte erfassen. Die Ära der folgenlosen digitalen Anzeige ist damit beendet.

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„Die Entscheidung setzt einen hohen Haftungsmaßstab, der jetzt verbindlich ist“, erklären Rechtsanwälte diese Woche. Kern ist das Gebot der Datenminimierung aus der DSGVO. Fotografiert werden darf nur, was zum Nachweis des Verstoßes unbedingt nötig ist – alles andere ist rechtswidrig.

Der Präzedenzfall: Fahrgast im Fokus

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer ein Parkvergehen per App angezeigt. Auf dem eingereichten Foto war jedoch deutlich ein Beifahrer zu erkennen. Das OLG Dresden wertete dies als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Richter argumentierten: Während das Kennzeichen und der Standort des Fahrzeugs notwendige Beweise seien, war die Erfassung des Gesichts des Beifahrers es nicht. Der Anzeigende hätte das Auto aus einem anderen Winkel fotografieren oder das Gesicht vor dem Hochladen unkenntlich machen müssen.

Die Kosten für diesen Fehler sind beträchtlich: Das Gericht sprach dem Beifahrer 100 Euro Schmerzensgeld zu. Zusätzlich muss der Fotograf die außergerichtlichen Anwaltskosten des Geschädigten von rund 627 Euro tragen. Eine unbedachte Aufnahme kann den Privatmann somit fast 1000 Euro kosten.

Schon „Kontrollverlust“ begründet Schadensersatz

Besonders bedeutsam ist die Begründung des Gerichts. Es bestätigte die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): Für einen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO ist kein konkreter finanzieller Schaden nötig.

Vielmehr reicht bereits der „Kontrollverlust“ über die eigenen personenbezogenen Daten aus. Im Urteilsfall war dies allein die Tatsache, dass die biometrischen Daten (Gesicht) und Metadaten (Ort, Zeit) des Beifahrers ohne dessen Einwilligung auf einem Server gespeichert wurden.

Rechtsexperten sehen darin eine niedrigere Hürde für künftige Klagen. „Das Gericht macht klar, dass das Gefühl, ausgespäht zu werden, bereits ein immaterieller Schaden ist“, analysierten Beobachter im Dezember. Für 2026 erwarten sie eine Welle ähnlicher Klagen, da Bürger ihre Rechte bei nicht einvernehmlichen Fotos in der Öffentlichkeit nun besser kennen.

Folgen für Wirtschaft: Von Dashcams bis Immobilien

Die Dresdner Entscheidung betrifft zwar einen privaten Parkverstoß, hat aber weitreichende Konsequenzen für die Wirtschaft.

Für Fuhrparkmanager:
Unternehmen, die Dashcams in Firmenfahrzeugen nutzen oder Mitarbeiter anweisen, Lieferhindernisse zu dokumentieren, müssen ihre Datenschutzrichtlinien überarbeiten. Das Urteil bekräftigt die Notwendigkeit von „Loop-Recording“ und der sofortigen Löschung von Aufnahmen, die unbeteiligte, identifizierbare Personen zeigen. Das „Kontrollverlust“-Argument könnte auch hier gelten.

Für die Immobilienbranche:
Der Trend zu strengerem Datenschutz zeigt sich auch anderswo. In einer parallelen Entscheidung vom Dezember 2025 stärkte das OLG Zweibrücken die Rechte von Mietern gegenüber Fotos durch Immobilienmakler. Diese müssen vor der Veröffentlichung von Innenaufnahmen einer vermieteten Wohnung umfassend über die Datenverarbeitung informieren und eine Einwilligung einholen. Die Botschaft für 2026 ist klar: Das Dokumentationsinteresse des Fotografierenden geht selten vor die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten.

Ausblick 2026: Pixelieren vor dem Posten

Für 2026 wird der „Dresdner Standard“ voraussichtlich viele weitere Gerichtsentscheidungen prägen. Die Nichtzulassung der Revision in diesem Fall deutet darauf hin, dass die Justiz die Rechtslage für geklärt hält. Die Beweislast liegt nun beim Nutzer.

Praktische Konsequenzen:
Die Devise lautet: Vor dem Hochladen unkenntlich machen. Für Entwickler von Melde-Apps wie weg.li wächst der Druck, automatische Anonymisierungsfunktionen (etwa KI-gestütztes Verpixeln von Gesichtern und Kennzeichen) zu integrieren, um ihre Nutzer vor Haftung zu schützen. Bis das Standard ist, bleibt nur die manuelle Nachbearbeitung.

Zusammenfassung der Compliance-Regeln:
* Strikte Notwendigkeit: Fotografieren Sie nur, was zum Beweis des Verstoßes absolut nötig ist (z.B. das Schild und das Kennzeichen).
* Anonymisierung: Gesichter und unbeteiligte Personen müssen vor dem Hochladen oder Teilen verpixelt oder herausgeschnitten werden.
* Haftung: Unwissenheit schützt nicht; private Handelnde haften voll unter der DSGVO.

Nach den aggressiven Meldewellen der letzten beiden Jahre entwickelt sich 2026 zum Jahr des „Privacy First“ bei digitalen Beweismitteln.

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