Wachstumschancengesetz: 40-Prozent-Abschreibung bleibt zentraler Steuervorteil für KMU
19.12.2025 - 09:30:11Die 40-Prozent-Sonderabschreibung ist der wichtigste Liquiditätshebel für den deutschen Mittelstand in diesem Steuerjahr. Während der Bundesrat heute das Jahressteuergesetz 2025 beschließt, läuft die Frist für die Nutzung dieser Regelung aus.
Berlin – Wenige Tage vor Jahresende steht der deutsche Mittelstand vor einer entscheidenden steuerlichen Chance. Die 40-Prozent-Sonderabschreibung aus dem Wachstumschancengesetz bleibt das zentrale Instrument zur Liquiditätsstärkung. „Für Anschaffungen bis zum 31. Dezember können Unternehmen bis zu 40 Prozent der Kosten sofort abschreiben“, erklärt Steuerexperte Dr. Thomas Müller aus Frankfurt. Diese Regelung übertrifft alle Neuerungen im heute verabschiedeten Jahressteuergesetz 2025 an Bedeutung.
Heute hat der Bundesrat den letzten parlamentarischen Akt für das Steueränderungsgesetz 2025 vollzogen. Die Beschlüsse bringen gezielte Entlastungen, greifen aber nicht in die Kernregelung des Wachstumschancengesetzes ein.
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Die wichtigsten Neuerungen betreffen Pendler und Gastronomie. Die Entfernungspauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer für Fernpendler. Für die Gastronomie sollen die Umsatzsteuersätze dauerhaft stabilisiert werden, um Insolvenzen in der Branche zu verhindern. Zudem werden bürokratische Hürden abgebaut – die Übungsleiterpauschale wird angehoben und Steuerbefreiungen für Ehrenämter gestärkt.
Doch was bedeutet das für die Steuerplanung? „Die 40-Prozent-Sonderabschreibung bleibt unangetastet“, betont Müller. „Das gibt Planungssicherheit für Investitionen.“ Für Unternehmen sei dies das wichtigste Signal aus Berlin.
So funktioniert die Sonderabschreibung
Das Wachstumschancengesetz hat § 7g des Einkommensteuergesetzes grundlegend verändert. Seit März 2024 können berechtigte Unternehmen – mit einem Vorjahresgewinn bis 200.000 Euro – bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung deutlich schneller abschreiben.
Das Prinzip ist einfach: Neben der regulären linearen Abschreibung (AfA) können 40 Prozent der Anschaffungskosten sofort als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Bei einer Maschine im Wert von 100.000 Euro sind das 40.000 Euro sofort plus die anteilige AfA. „Diese massive Reduzierung des zu versteuernden Gewinns verbessert die Liquidität unmittelbar“, so Müller.
Besonders attraktiv wird die Regelung in Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB). Unternehmen, die in Vorjahren einen IAB in Anspruch genommen haben, können die 40-Prozent-Abschreibung auf den Restbuchwert anwenden. So lassen sich im ersten Jahr bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen.
Die Deadline: 31. Dezember 2025
Die Uhr tickt für Unternehmer. Um die Vorteile für das Steuerjahr 2025 nutzen zu können, müssen die angeschaffenen Güter bis zum 31. Dezember 2025 geliefert und betriebsbereit sein.
„Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Abschreibungssätze 2026 weiter erhöht werden“, warnt Steuerexpertin Sarah Weber. „Die 40-Prozent-Regel ist der Standard. Wer jetzt zögert, verschenkt die Chance, Gewinne aus 2025 zu mindern.“
Besonders interessant ist die Lage für Unternehmen mit Elektroflotten. Für gewerbliche E-Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, gilt eine zusätzliche degressive Abschreibung. Logistikunternehmen, die ihre Flotte noch dieses Jahr modernisieren, können so doppelt profitieren.
Hintergrund: Vom Zankapfel zum Erfolgsmodell
Das Wachstumschancengesetz hatte einen schwierigen Start. Ursprünglich mit einem Volumen von sieben Milliarden Euro geplant, wurde es im Vermittlungsausschuss auf 3,2 Milliarden Euro gekürzt. Doch die Kernmaßnahme – die Erhöhung der Sonderabschreibung von 20 auf 40 Prozent – überstand alle Verhandlungen.
In der aktuellen wirtschaftlichen Lage erweist sich diese Regelung als wichtiger Stabilisator. Die schwache Konjunkturerholung im dritten und vierten Quartal 2025 macht liquide Mittel besonders wertvoll. Die Steuerstundung durch die Sonderabschreibung wirkt wie ein zinsloser Kredit des Staates – Geld, das Unternehmen sofort reinvestieren können, statt es an das Finanzamt zu zahlen.
Ausblick: Planungssicherheit für 2026
Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes endet die parlamentarische Arbeit 2025. Die 40-Prozent-Sonderabschreibung bleibt auf unbestimmte Zeit gültig und bietet Planungssicherheit für das kommende Jahr.
Allerdings sollten Unternehmen zwischen den verschiedenen Abschreibungsmodellen unterscheiden. Während die Sonderabschreibung nach § 7g EStG dauerhaft gilt, ist die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter zeitlich befristet. Steuerberater raten zu individueller Beratung, um die optimalen Abschreibungsstrategien zu entwickeln.
Die Botschaft aus Berlin ist klar: The Instrumente für Investitionen stehen bereit. Mit dem heute beschlossenen Jahressteuergesetz haben kleine und mittlere Unternehmen bis Jahresende einen stabilen Rahmen für ihre Abschlussplanung. Die 40-Prozent-Abschreibung bleibt der effektivste Steuerschirm – doch er erfordert entschlossenes Handeln vor dem Jahreswechsel.
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