Volkswagen-Streit, Mitbestimmung

Volkswagen-Streit: 60-Milliarden-Sparplan testet Mitbestimmung

19.02.2026 - 01:52:11

Der Konflikt um 60 Milliarden Euro Einsparungen bei Volkswagen wird zum Prüfstein für die wirtschaftliche Mitbestimmung. Betriebsräte hinterfragen mit internen Bilanzen die Notwendigkeit drastischer Kürzungen.

Der Konflikt um einen 60 Milliarden Euro schweren Sparplan bei Volkswagen wird zum Stresstest für die wirtschaftliche Mitbestimmung in Deutschland. Kurz vor den Betriebsratswahlen zeigt der Streit, wie Arbeitnehmervertreter mit harten Zahlen Managements-Pläne herausfordern.

VW: Zahlen gegen Spar-Argumente

Auslöser ist ein internes Programm des Volkswagen-Konzerns, das bis 2028 Einsparungen in Höhe von rund 60 Milliarden Euro vorsieht. Als Gründe nennt die Führung schwache China-Verkäufe und drohende Handelszölle. Der Gesamtbetriebsrat unter Daniela Cavallo kontert jedoch mit den eigenen Bilanzen des Konzerns: Demnach erwirtschaftete VW 2025 einen unerwartet hohen Cashflow von etwa sechs Milliarden Euro.

Diese Diskrepanz ist ein Lehrbeispiel für die Arbeit des Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG. Der Betriebsrat nutzt sein Recht auf „rechtzeitige und umfassende Information“, um die Notwendigkeit drastischer Kürzungen in Frage zu stellen. Zudem beruft man sich auf eine Vereinbarung von Dezember 2024, die betriebsbedingte Kündigungen bis 2030 ausschließt. Die Kernfrage lautet: Sind die geplanten Einschnitte wirklich unvermeidbar?

Thyssenkrupp: Mitbestimmung bei Betriebsänderung

Während bei VW die wirtschaftliche Beratung im Fokus steht, zeigt der Stahlsektor ein Beispiel für die gesetzlich vorgeschriebene Mitbestimmung bei tiefgreifenden Veränderungen. Thyssenkrupp Steel Europe verkauft seine Anteile am Hüttenwerk Krupp Mannesmann (HKM) an die Salzgitter AG. Dieser Verkauf löst umfangreiche Mitwirkungsrechte der Betriebsräte aus.

Vor der Umsetzung muss die Geschäftsführung die potenziellen Auswirkungen auf die Belegschaft erörtern. Anschließend folgen Verhandlungen über einen Interessenausgleich. Sollten Nachteile wie Arbeitsplatzverluste drohen, hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht an einem Sozialplan, der diese abfedert. Parallel fällt auch die Umstellung auf „grünen Stahl“ durch neue Ökostrom-Verträge in den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsausschusses.

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Tesla: Kampf um grundlegende Strukturen

An der Tesla-Gigafactory in Grünheide geht es derweil noch um grundlegende Rechte. Kurz vor den Betriebsratswahlen Anfang März hat sich der Konflikt zwischen IG Metall und Management zugespitzt. Im Zentrum steht der Vorwurf, eine Betriebsratssitzung sei heimlich aufgezeichnet worden.

Anders als bei VW oder Thyssenkrupp gibt es bei Tesla noch keinen etablierten Wirtschaftsausschuss, der Bilanzzahlen analysiert. Die Gewerkschaft argumentiert, nur ein starker, gewerkschaftsnaher Betriebsrat könne Transparenz zu Produktionszielen und Personalplanung auf Augenhöhe einfordern.

Betriebsratswahlen 2026: Wirtschaftskompetenz im Fokus

Diese Konflikte fallen in die heiße Phase der bundesweiten Betriebsratswahlen, die vom 1. März bis 31. Mai stattfinden. Die „wirtschaftliche Kompetenz“ der Kandidaten wird zum entscheidenden Wahlargument. Die Themen sind komplex: Von KI-Einführung über Dekarbonisierungs-Strategien bis zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie zur Entgeltgleichheit ab Juni 2026.

Ein verbreitetes Missverständnis bleibt, dass Betriebsräte schlechte Geschäftsentscheidungen „vetoieren“ könnten. Wie der VW-Fall zeigt, liegt ihre Macht vielmehr darin, Entscheidungen durch das Verfahren des Interessenausgleichs zu verzögern und zu modifizieren.

Die Branche blickt nun gespannt nach Wolfsburg. Gelingt es dem VW-Betriebsrat, mit den Cashflow-Zahlen die schärfsten Kürzungen abzuwenden, wäre das ein starkes Signal für die Wirksamkeit der wirtschaftlichen Mitbestimmung. Setzt die Konzernspitze ihre Pläne hingegen gegen Widerstand durch, dürfte die Debatte über eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte neuen Schwung erhalten – ein Thema, das den Wahlkampf prägen wird.

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