Vida fordert bessere Absicherung für Paketboten
01.03.2026 - 11:01:14 | boerse-global.deDie Gewerkschaft vida erhöht den Druck auf Plattformbetreiber wie Lieferdienste. Anlass ist eine geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die für viele Zusteller teure Konsequenzen hat. Ab Oktober müssen E-Mopeds wie klassische Mopeds behandelt werden – mit Helmpflicht und Versicherung.
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Neue StVO-Regeln treiben Kosten in die Höhe
Künftig dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen fahren, sondern nur noch auf der Straße. Für die meist als freie Dienstnehmer arbeitenden Paketboten bedeutet das: Sie brauchen einen Helm, eine Versicherung und eine Zulassung für ihr Fahrzeug. Die Gewerkschaft warnt vor sozialen Härten, da die Fahrer die Kosten oft privat tragen müssen.
„Die Plattformbetreiber müssen stärker in die Pflicht genommen werden“, fordert Markus Petritsch, Vorsitzender des Fachbereichs Straße der vida. Die Gewerkschaft verlangt finanzielle Unterstützung für den Fahrzeugumstieg und bezahlte Sicherheitsschulungen. Zudem pocht sie auf eine rasche Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie in Österreich.
Seit Jahresbeginn gelten neue Kündigungsfristen
Die Forderungen bauen auf einer großen Reform auf, die seit 1. Jänner gilt. Für rund 14.000 arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer in Österreich wurden erstmals gesetzliche Kündigungsfristen eingeführt. In den ersten beiden Dienstjahren beträgt die Frist vier Wochen, danach sechs Wochen.
Auftraggeber müssen zudem detailliert dokumentieren, welche Kollektivvertragsregelungen gelten. Ein großer Fortschritt: Sozialpartner können nun erstmals auch für diese Beschäftigtengruppe Kollektivverträge aushandeln. Das eröffnet die Perspektive auf Mindestlöhne und bezahlten Urlaub.
Fitnessbranche profitiert von mehr Planbarkeit
Von den neuen Regeln profitieren nicht nur Paketboten. Auch in der Fitness- und Bewegungsbranche arbeiten viele Trainer als freie Dienstnehmer. Bisher konnten Studios sie oft kurzfristig abbestellen – etwa bei schlechter Kursauslastung.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen geben den Trainern nun mehr finanzielle Sicherheit. Langfristig könnten auch hier branchenspezifische Mindesthonorare per Kollektivvertrag festgelegt werden. Rechtsexperten raten Studiobetreibern, ihre Verträge umgehend an die neuen Vorgaben anzupassen.
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Nächster Schritt: Die EU-Plattformrichtlinie
Die Reform ist erst der Anfang. Bis Dezember muss Österreich die EU-Plattformrichtlinie umsetzen. Sie soll klare Kriterien schaffen, wann ein Plattformmitarbeiter als Arbeitnehmer einzustufen ist – und nicht als Scheinselbstständiger.
Für Unternehmen, die auf freie Dienstnehmer setzen, wird die rechtliche Grauzone weiter schrumpfen. Der politische Druck bleibt hoch: Flexibilität am Arbeitsmarkt soll künftig nicht mehr auf Kosten der sozialen Absicherung gehen.
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