Vereine entlastet: Neue Steuergrenze und höhere Ehrenamtspauschalen
01.01.2026 - 18:04:12Ab heute gelten für Deutschlands Vereine erleichterte Steuerregeln und höhere Freibeträge. Das „Steueränderungsgesetz 2025“ verspricht weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit für den gemeinnützigen Sektor.
Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: Die neue 50.000-Euro-Grenze
Der Kern der Reform ist die Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 45.000 auf 50.000 Euro Jahresumsatz. Überschreitet ein Verein diese Schwelle nicht, bleiben die Erlöse aus Aktivitäten wie Festivalkassen oder Club-Shops von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit.
Die größte Erleichterung: Vereine unter dieser Grenze müssen künftig keine aufwendige Sphärenzuordnung mehr vornehmen. Bisher musste jeder Cent genau zugeordnet werden – in den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung oder den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Diese Bürokratie entfällt nun, was vor allem kleinere, ehrenamtlich geführte Vereine massiv entlastet.
Passend zum Thema Vereinsfinanzen – viele Vorstände sind unsicher, ob Umsätze aus Vereinsgaststätten, Festivalkassen oder der Verkauf von Solarstrom umsatzsteuerpflichtig sind und wie die neue Mehrwertsteuer-Regel (7 %) die Kasse beeinflusst. Der kostenlose Spezial-Report «Umsatzsteuer» erklärt kompakt, wann Umsätze steuerpflichtig sind, wie Vorsteuer, Kleinunternehmer-Regelung und Photovoltaik-Projekte korrekt behandelt werden und welche Fehler Sie bei der Abrechnung vermeiden sollten. Jetzt den kostenlosen Umsatzsteuer-Guide für Vereine herunterladen
Mehr Netto fürs Ehrenamt: Pauschalen steigen
Parallel wurden die steuerfreien Aufwandsentschädigungen angehoben, ein längst überfälliger Schritt angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten.
- Die Übungsleiterpauschale steigt um 10 Prozent von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich.
- Die allgemeine Ehrenamtspauschale erhöht sich von 840 auf 960 Euro pro Jahr.
Zugleich wurde die Haftungsfreigrenze für Ehrenamtliche an die neue Übungsleiterpauschale angeglichen. Vereinsvorstände und andere Amtsträger haften nun erst bei grober Fahrlässigkeit, sofern ihre Gesamtentschädigung 3.300 Euro nicht übersteigt. Ein wichtiger Schritt, um engagierte Bürger vor existenzbedrohenden Risiken zu schützen.
Gemeinnützigkeit im 21. Jahrhundert: E-Sport und Solarstrom
E-Sport wird erstmals explizit als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Gaming-Vereine können nun endlich Spendenquittungen ausstellen und auf Fördertöpfe zugreifen – ein Status, der traditionellen Sportvereinen seit jeher zusteht.
Zudem wurde klargestellt: Der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Vereinsgeländen gefährdet den Gemeinnützigkeitsstatus grundsätzlich nicht. Der Verkauf von Solarstrom ans Netz gilt als unschädliche Nebentätigkeit. Eine klare Ansage, die Investitionen in erneuerbare Energien fördern soll.
Bürokratie-Bremse mit kleinen Fallstricken
Die Reform, die der Bundesrat am 19. Dezember 2025 beschloss, wird von Experten als notwendige „Bürokratiebremse“ begrüßt. Sie soll sicherstellen, dass Ehrenamtliche ihre Zeit für die Vereinsarbeit und nicht für Steuererklärungen aufwenden.
Doch die Erleichterung hat Grenzen. Zwar entfällt die Sphärenzuordnung für die Steuererklärung, doch eine saubere Buchführung bleibt Pflicht. Der Verein muss nachweisen können, dass er die 50.000-Euro-Grenze einhält. Eine weitere Erleichterung: Die Regel zur zeitnahen Mittelverwendung gilt nun erst für Vereine mit Gesamteinnahmen über 100.000 Euro – zuvor lag die Schwelle bei 45.000 Euro. Kleinere Vereine können so Rücklagen bilden, ohne Sanktionen fürchten zu müssen.
Ein weiteres Plus: Die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie auf 7 Prozent gilt ab heute auch für Vereinsgaststätten und Festivalkassen. Das könnte die Margen spürbar verbessern.
Das müssen Vereinsvorstände jetzt tun
Die neuen Regeln gelten ab sofort. Vorstände und Kassenwarte sollten umgehend handeln:
- Satzung prüfen: Insbesondere E-Sport-Vereine sollten ihre Satzung auf die neue Anerkennung als gemeinnütziger Zweck abstimmen.
- Buchhaltung anpassen: Die neuen Pauschalen von 3.300 und 960 Euro müssen in der Lohnbuchhaltung für 2026 berücksichtigt werden.
- Umsatz im Blick behalten: Ein einfaches Tracking-System kann helfen, die neue 50.000-Euro-Grenze für wirtschaftliche Geschäfte nicht unbeabsichtigt zu überschreiten.
Die Finanzverwaltung wird in den kommenden Monaten voraussichtlich weitere Hinweise geben, wie der Verzicht auf die Sphärenzuordnung in der Praxis bei Betriebsprüfungen gehandhabt wird. Bis dahin gilt: Die Bürokratie-Bremse ist gezogen – jetzt heißt es, die neue Freiheit klug zu nutzen.
Übrigens: Damit kein Verein die neuen Umsatzgrenzen und Steuerfallen übersieht, lohnt sich der Gratis-Report zum Thema Umsatzsteuer. Er liefert eine praktische Checkliste für Festivaleinnahmen, erklärt die Behandlung von Photovoltaik-Erlösen und zeigt, wie Sie Vorsteuer, Kleinunternehmer-Regelung und Umsatzmeldung richtig handhaben – ideal für Vorstände und Kassenwarte. Kostenlosen Umsatzsteuer-Guide für Vorstände sichern


