UOB Aktie: High Court stoppt Verzugsgebühren-Praxis
28.05.2026 - 03:15:35 | boerse-global.deDer High Court in Singapur setzt der United Overseas Bank (UOB) klare Grenzen. Das Institut darf keine monatlichen Verzugsgebühren mehr fordern, sobald ein Kredit offiziell gekündigt und die Rückzahlung der Gesamtsumme verlangt wurde.
Umstrittene Forderungen bei Kreditausfall
Hintergrund ist ein Rechtsstreit um einen Immobilienkredit für das Unternehmen SGmade Co-Operates. Das Darlehen über rund 556.200 Singapur-Dollar geriet ins Stocken. UOB forderte daraufhin die Restschuld von etwa 542.500 Dollar ein.
Parallel dazu versuchte die Bank, für jede ausstehende Rate eine zusätzliche Verzugsgebühr von 80 Dollar zu erheben. Das Gericht wies diese Praxis jedoch zurück. Die entsprechende Vertragsklausel beziehe sich nur auf laufende Ratenzahlungen.
Bei einem gekündigten Kredit werde jedoch die gesamte Summe sofort fällig. Eine Aufteilung in einzelne Raten existiere rechtlich nicht mehr. UOB zog die Forderung nach kritischen Rückfragen des Gerichts schließlich zurück.
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Wiederholte Praxis unter Kritik
Auffällig ist die Vorgeschichte der Bank. Das Gericht stellte fest, dass UOB in der Vergangenheit bereits ähnliche Ansprüche erhoben hatte. Das Institut ließ diese Forderungen bei rechtlichem Gegenwind jedoch stets fallen.
Der zuständige Richter mahnte eine konsequente Positionierung der Bank an. Das Institut müsse rechtlich haltbare Ansprüche klar von unzulässigen Gebühren trennen.
Anleger reagieren gelassen auf das Urteil. Die Aktie notiert aktuell bei 25,81 Euro und damit nur knapp unter ihrem 52-Wochen-Hoch. Seit Jahresbeginn verbuchte das Papier ein Plus von rund zehn Prozent.
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Das Urteil schafft Klarheit für den Bankensektor in Singapur. Es begrenzt die Möglichkeiten der Institute, bei Kreditausfällen zusätzliche Gebühren jenseits der Verzugszinsen zu generieren.
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