Unna, Maßstab

Unna setzt Maßstab für rechtsichere Brandschutz-Ernennungen

06.02.2026 - 11:02:12

Die Kontrollen zur rechtsicheren Bestellung von Brandschutzbeauftragten in NRW werden strenger. Eine geplante BHKG-Reform und aktualisierte DGUV-Vorgaben zwingen Unternehmen und Kommunen zur Professionalisierung ihrer Verfahren.

Die rechtsichere Bestellung von Brandschutzbeauftragten wird in Nordrhein-Westfalen immer strenger kontrolliert. Die Wiederernennung des Unnaer Feuerwehrchefs am Donnerstag zeigt, wie wichtig ein lückenloser Verfahrensweg ist. Diese Entwicklung fällt mit einer geplanten BHKG-Reform und neuen DGUV-Vorgaben zusammen – der Druck auf Unternehmen und Kommunen wächst.

Musterbeispiel aus Unna: So geht § 11 BHKG

Am 5. Februar lieferte der Rat der Stadt Unna ein Lehrbeispiel für korrekte BHKG-Compliance. Hendrik zur Weihen wurde einstimmig für weitere sechs Jahre zum Leiter der Feuerwehr ernannt. Entscheidend war das vorgeschriebene Anhörungsverfahren der gesamten Feuerwehr am 20. Januar. Nur diese dokumentierte Beteiligung verleiht der Ernennung volle Rechtssicherheit.

Rechtsexperten warnen: Wird dieser Schritt übersprungen oder nicht protokolliert, sind Ernennungen anfechtbar. Das kann für Kommunen und Unternehmen teure Haftungsrisiken bedeuten. Das Unnaer Vorgehen setzt damit einen klaren Standard – nicht nur für kommunale Wehrführer, sondern auch für betriebliche Brandschutzbeauftragte.

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Große Reform steht bevor: BHKG wird modernisiert

Der aktuelle Rahmen steht vor einem großen Update. Das NRW-Innenministerium plant, im Frühjahr 2026 einen Entwurf zur Novelle des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) vorzulegen. Ziel ist es, die Krisenarchitektur des Landes an moderne Herausforderungen wie Extremwetter und Großschadenslagen anzupassen.

Die geplante Reform, die sich aktuell in der Verbändeanhörung befindet, hat drei Schwerpunkte:
* Stärkung des Katastrophenschutzes durch verbindliche Risikoanalysen und Ressourcenplanung.
* Bessere Rahmenbedingungen für die freiwilligen Feuerwehren.
* Klarere staatliche Koordination bei landesweiten Katastrophen.

Für Sicherheitsverantwortliche bedeutet das: Sie müssen mit schärferen Vorgaben zur Notfallplanung und behördenübergreifenden Zusammenarbeit rechnen.

Neue Vorgaben: KHGG-Reform und aktualisierte DGUV-Information

Der Trend zu mehr Compliance zeigt sich auch in anderen Gesetzen. Am selben Tag brachte die NRW-Landesregierung die Reform des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG) auf den Weg. Sie sieht zusätzliche Mittel für 2026 vor, um ressortübergreifende Krisenübungen zu finanzieren.

Parallel veröffentlichte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die überarbeitete DGUV Information 205-022. Sie behandelt die Sicherheit bei Löscharbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen. Angesichts der wachsenden Zahl von E-Autos sind diese Protokolle zum Umgang mit Lithium-Ionen-Bränden für jeden Brandschutzbeauftragten essenziell. Ihre Integration in betriebliche Notfallpläne ist jetzt gebotene Praxis.

Markt im Wandel: Regulierung treibt Professionalisierung

Eine Marktanalyse vom 4. Februar bestätigt den Trend: Der Industrie-Sicherheitssektor wächst kräftig, angetrieben von verschärfter regulatorischer Durchsetzung. Die Komplexität der Vorschriften – vom Landes-BHKG bis zu bundesweiten DGUV-Regeln – zwingt Organisationen, ihre Compliance-Strukturen zu professionalisieren.

Die Zeit inoffizieller „Handschlag-Ernennungen“ ist vorbei. Heute zählen dokumentierte Qualifikation, formalisierte Beteiligungsverfahren und kontinuierliche Weiterbildung nach aktuellstem technischen Stand. Der Markt fordert Nachweisbarkeit.

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