Umsatzsteuer: Zahlungsfrist endet diese Woche
13.01.2026 - 08:39:12Für Deutschlands Unternehmen läuft die letzte Chance, die Dezember-Umsatzsteuer ohne Zuschläge zu begleichen. Die dreitägige Schonfrist für den Zahlungseingang endet am Donnerstag, dem 15. Januar 2026. Wer jetzt nicht handelt, riskiert teure Säumniszuschläge.
Die elektronische Voranmeldung für Dezember 2025 musste bereits bis Montag, den 12. Januar, beim Finanzamt sein. Für die Überweisung der Steuerschuld gilt jedoch eine gesetzliche Kulanz: Zahlungen, die bis Donnerstag auf dem Amtskonto eingehen, gelten noch als fristgerecht. Diese Schonfrist ist ein wichtiges Zeitfenster, besonders bei verzögerten Banklaufzeiten.
Die Schonfrist ist trügerisch. Zwar fallen keine Zuschläge an, doch die Zahlung gilt technisch als verspätet. Bei wiederholten Verzögerungen – selbst innerhalb dieser Frist – kann das Finanzamt hellhörig werden. Die Regelung gilt zudem nur für Überweisungen. Wer per Scheck zahlt oder dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hat, unterliegt anderen Bedingungen.
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Teure Konsequenzen ab Freitag
Ab Freitag wird es kostspielig. Für jeden angefangenen Monat der Verspätung verhängt das Finanzamt einen Säumniszuschlag von einem Prozent der Steuerschuld. Entscheidend: Bereits eine Verspätung um einen Tag löst den vollen Monatszuschlag aus. Bei einer Schuld von 14.117 Euro wären das sofort 141 Euro Strafe. Langfristig schadet unpünktliches Zahlen auch der steuerlichen Bonität und kann zu ungünstigen Schätzungen führen.
Bei Liquiditätsproblemen: Frühzeitig das Gespräch suchen
Kann ein Unternehmen die Zahlung nicht leisten, ist proaktive Kommunikation der beste Weg. Bei vorübergehenden Engpässen kann man einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen. Dafür muss eine „erhebliche Härte“, etwa durch unerwartete Forderungsausfälle, nachgewiesen werden. Ein schriftlicher, plausibler Antrag zeigt Zahlungswilligkeit und kann teure Vollstreckungsmaßnahmen abwenden. Stundungszinsen sind meist niedriger als Säumniszuschläge.
Umsatzsteuer als permanente Liquiditätsfalle
Die pünktliche Umsatzsteuerzahlung ist für viele KMU eine Herausforderung. Das Geld muss bereitliegen, auch wenn eigene Kunden ihre Rechnungen verspätet begleichen. Eine sorgfältige Finanzplanung, die diese Steuertermine fest im Blick hat, ist daher überlebenswichtig. Moderne Buchhaltungssoftware kann helfen, den Überblick zu behalten.
Nächste Termine schon im Blick
Während die Monatszahler diese Woche handeln müssen, haben Unternehmen mit beantragter Dauerfristverlängerung noch bis zum 10. Februar Zeit für die Dezember-Anmeldung. Sie müssen bis dahin jedoch eine Sondervorauszahlung leisten, um die Verlängerung für 2026 zu sichern. Für Vierteljahreszahler endet die Zahlungsfrist für das vierte Quartal 2025 ebenfalls am Donnerstag.


