Zielgesellschaft, PSI

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: PSI Software SE; Bieter: Zest Bidco GmbH

Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 09:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

EQS-WpÜG: Zest Bidco GmbH / Übernahmeangebot Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: PSI Software SE; Bieter: Zest Bidco GmbH 08.09.2026 / 09:35 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.


EQS-WpÜG: Zest Bidco GmbH / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: PSI Software SE; Bieter: Zest Bidco
GmbH



08.09.2026 / 09:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.



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Veröffentlichung der Entscheidung
zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in
Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)



Bieterin:



Zest Bidco GmbH
c/o Katharina Klein



An der Rödlerwies 4



66740 Saarlouis



Deutschland




eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 304333



Zielgesellschaft:



PSI Software SE



Dircksenstraße 42-44



10178 Berlin
Deutschland



eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
255242 B



WKN A0Z1JH / ISIN DE000A0Z1JH9



Die Zest Bidco GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von
Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet
werden (gemeinsam "Warburg Pincus"), hat am heutigen Tag entschieden, den
Aktionären der PSI Software SE ("Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche nicht von der Bieterin
unmittelbar gehaltenen nennwertlosen auf den Namen lautende Stückaktien der
Gesellschaft (ISIN DE000A0Z1JH9) ("PSI-Aktien") mit einem anteiligen
rechnerischen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,56 je Aktie
gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises zu
erwerben ("Delisting-Angebot"). Das Angebot wird unter keinen Bedingungen
stehen.



Die Bieterin hat mit der Gesellschaft ebenfalls heute vereinbart, dass die
Gesellschaft, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und unter
Beachtung der Treuepflichten des Vorstands, den Widerruf der Zulassung der
PSI-Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
spätestens zehn Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist des
Delisting-Angebots beantragt sowie nach Einreichung des Delisting-Antrags
alle angemessenen Maßnahmen ergreift, um die Einbeziehung der PSI-Aktien zum
Handel im Freiverkehr anderer Wertpapierbörsen oder eines sonstigen
multilateralen Handelssystems oder organisierten Handelssystems zu beenden,
sofern die jeweilige Einbeziehung von der Gesellschaft selbst veranlasst
wurde.



Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und
einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang
mit dem Delisting-Angebot stehende Informationen werden nach der Gestattung
der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("Bafin") von der Bieterin im Internet unter
https://www.offer-power.com veröffentlicht.



Wichtiger Hinweis



Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von PSI-Aktien dar. Das
Delisting-Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und weitere das
Delisting-Angebot betreffende Regelungen werden im Einzelnen erst nach
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das
Delisting-Angebot durch die Bafin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von PSI-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Delisting-Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese
bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.



Das Delisting-Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze
der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch
Annahme des Delisting-Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.



München, 8. September 2026



Zest Bidco GmbH




Ende der WpÜG-Mitteilung



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08.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=5bd6e749-aad8-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de



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   Sprache:     Deutsch
   Börsen:      Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
                Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
                Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   LEI Code:    3912007MYKXRFXCYTC90





   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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