TVöD, Freiwillige

TVöD: Freiwillige 42-Stunden-Woche tritt in Kraft

13.02.2026 - 11:31:12

Im öffentlichen Dienst können Beschäftigte freiwillig bis zu 42 Stunden arbeiten und erhalten dafür gestaffelte Zuschläge. Zusätzlich stehen 2026 eine Gehaltserhöhung und verbesserte Sonderzahlungen an.

Sechs Wochen nach Jahresbeginn erlebt der deutsche öffentliche Dienst eine Zeitenwende. Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte von Bund und Kommunen freiwillig ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöhen. Diese Flexibilisierung soll dem akuten Fachkräftemangel entgegenwirken und markiert den Abschied vom starren 39-Stunden-Standard.

Doppelte Freiwilligkeit als Kernstück

Herzstück der neuen Regelung ist das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Weder Arbeitgeber noch Beschäftigte können die längere Arbeitszeit einseitig verlangen. Sie bedarf stets einer schriftlichen Vereinbarung zwischen beiden Parteien. Diese Schutzklausel setzten die Gewerkschaften ver.di und dbb in den Tarifverhandlungen 2025 durch.

Die Vereinbarung ist auf maximal 18 Monate befristet und kann verlängert werden. Beide Seiten können sie mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Stand Mitte Februar zeigen erste Praxiserfahrungen: Das Modell wird vor allem in Bereichen mit akutem Personalmangel genutzt, etwa in der Verwaltung oder im technischen Dienst.

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Attraktive Zuschläge für Mehrarbeit

Damit die längere Arbeitszeit attraktiv ist, sieht der Tarifvertrag einen gestaffelten Zuschlag auf die zusätzlichen Stunden vor. Die Berechnung basiert auf der Stundengehalt-Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.

  • Für die Entgeltgruppen E 1 bis E 9b gibt es einen Zuschlag von 25 Prozent.
  • Für die Gruppen E 9c bis E 15 beträgt der Aufschlag 10 Prozent.

Für Beschäftigte in den unteren und mittleren Gehaltsgruppen bedeutet der 25-Prozent-Aufschlag eine spürbare Gehaltssteigerung. In den Personalabteilungen wird derzeit intensiv die korrekte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung dieser Zulagen diskutiert.

Gehaltserhöhung und verbesserter Bonus stehen an

Neben der Arbeitszeitflexibilisierung profitieren die Beschäftigten 2026 von weiteren finanziellen Verbesserungen. Am 1. Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte im TVöD um weitere 2,8 Prozent.

Zudem wird die Jahressonderzahlung, oft Weihnachtsgeld genannt, dauerhaft erhöht:
* Bei den Kommunen (VKA) beträgt sie künftig einheitlich 85 Prozent eines Monatsgehalts.
* Beim Bund steigt sie für die unteren Entgeltgruppen (E 1 bis E 8) auf 95 Prozent. Für die Gruppen E 9a bis E 12 sind es 90 Prozent.

Diese Anpassungen sollen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Wettbewerb um Fachkräfte steigern.

Antwort auf den demografischen Wandel

Die neue Arbeitszeitoption ist eine direkte Reaktion auf die demografische Krise in den öffentlichen Verwaltungen. Angesichts einer bevorstehenden Pensionierungswelle sucht die Arbeitgeberseite nach Wegen, das vorhandene Personalpotenzial besser zu nutzen.

Kommunale Arbeitgeberverbände wie die VKA erhoffen sich von der Flexibilisierung eine Entlastung bei den Dienstleistungen für die Bürger. Die Gewerkschaften beharren darauf, dass es bei einer freiwilligen Option bleibt und keine „Hintertür“ zur generellen 42-Stunden-Woche wird.

Ausblick auf die nächste Tarifrunde

Im weiteren Verlauf des Jahres steht die reibungslose Umsetzung der Gehaltserhöhung im Mai und die Auswertung der neuen Arbeitszeitregelung im Fokus. Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2027. Noch ist 2026 ein Jahr der Umsetzung, doch die Positionierungen für die nächste große Tarifrunde könnten bereits gegen Jahresende beginnen.

Für die Beschäftigten im TVöD ist der Rahmen nun klar: eine freiwillige Option auf mehr Arbeit mit Aufschlag, eine garantierte Gehaltserhöhung und verbesserte Sonderzahlungen sichern die Ergebnisse der harten Verhandlungen von 2025 ab.

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