TV-L: Tarifvertrag schafft Überstunden-Gerechtigkeit für Teilzeitkräfte
18.02.2026 - 06:22:12 | boerse-global.deEin wegweisender Tarifabschluss für 2,2 Millionen Landesbeschäftigte definiert die Regeln für Überstunden neu und stärkt die Rolle der Sozialpartner. Die Einigung bringt vor allem für Teilzeitkräfte im Schichtdienst deutliche Verbesserungen und unterstreicht die zentrale Bedeutung von Tarifverträgen für faire Arbeitsbedingungen in Deutschland.
Inmitten der Debatten um Arbeitszeiterfassung und Flexibilisierung markiert der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) einen wichtigen Meilenstein. Nach von Warnstreiks begleiteten Verhandlungen einigten sich Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf ein Paket mit gestaffelten Lohnerhöhungen und innovativen Arbeitszeitregelungen. Die Einigung zeigt exemplarisch, wie Tarifverträge gesetzliche Rahmenbedingungen konkretisieren und an die Lebensrealität der Beschäftigten anpassen.
Kern der Einigung: Mehr Gerechtigkeit für Teilzeit
Der am 14. Februar 2026 erzielte Kompromiss enthält eine tarifpolitische Besonderheit. Erstmals wurde festgeschrieben, dass Teilzeitbeschäftigte im Schichtdienst Überstundenzuschläge bereits ab der ersten Stunde erhalten, die über ihre individuelle Arbeitszeit hinausgeht. Bislang war es oft Praxis, dass diese Zuschläge erst nach Erreichen der Vollzeit-Wochenarbeitszeit fällig wurden – eine klare Benachteiligung. Diese Neuregelung schafft finanzielle Anerkennung für geleistete Mehrarbeit.
Der auf 27 Monate bis Ende Januar 2028 ausgelegte Vertrag sieht zudem einen weiteren Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen in Ost und West vor. An ostdeutschen Universitätskliniken wird die Wochenarbeitszeit stufenweise von 40 auf 38,5 Stunden reduziert. Die Vereinbarung betrifft alle Bundesländer außer Hessen, das eigene Verhandlungen führt.
Tarifverträge: Das Fundament fairer Arbeitszeiten
Tarifverträge sind das Herzstück der deutschen Arbeitsbeziehungen. Sie werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und regeln verbindlich Löhne und Arbeitszeiten. Das Arbeitszeitgesetz setzt zwar den grundlegenden Rahmen, etwa mit einer Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich. Es ist jedoch „tarifdispositiv“ – Tarifverträge können also abweichende, branchenspezifische Regelungen treffen.
Analysen zeigen: Unternehmen mit Tarifbindung haben oft kürzere durchschnittliche Wochenarbeitszeiten. Der Tarifvertrag agiert somit als machtvolles Instrument, das über den gesetzlichen Mindestschutz hinausgeht und detaillierte Standards für Millionen Arbeitnehmer schafft.
Betriebsrat gestaltet den Arbeitsalltag
Während der Tarifvertrag den übergeordneten Rahmen vorgibt, gestaltet der Betriebsrat die konkrete Umsetzung im Betrieb. Seine Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz verankert. Das bedeutet: Bei der Einführung von Gleitzeit, der Festlegung von Schichtplänen oder neuen Arbeitszeitmodellen ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.
Er kann zwar die tariflich festgelegte Wochenstundenzahl nicht ändern, hat aber ein entscheidendes Wort dabei, wie diese Stunden im Alltag verteilt werden. Diese Aufgabenteilung stellt sicher, dass tarifliche Regelungen fair und im Sinne der Belegschaft umgesetzt werden.
Aktuelle Herausforderungen: Zeiterfassung und Flexibilisierung
Die Gestaltung der Arbeitszeit steht im Zentrum aktueller Debatten. Ein zentrales Thema ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen.
Das BAG stellte auch klar: Der Betriebsrat hat zwar kein Initiativrecht zur Einführung eines Systems – diese Pflicht besteht bereits gesetzlich –, aber volle Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung. Ob die Erfassung per App, Terminal oder Software erfolgt, ist typischer Verhandlungspunkt für eine Betriebsvereinbarung. Parallel wird politisch über eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes diskutiert, etwa durch einen Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit.
Die BAG‑Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung betrifft jetzt alle Arbeitgeber – und stellt Betriebsräte vor praktische Fragen. Ein kostenloses E‑Book erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die Pflicht zur Zeiterfassung rechtssicher umsetzen: inkl. Mustervorlagen für Stundenzettel, Vorschlägen für Betriebsvereinbarungen sowie konkreten Tipps zu Pausen- und Ruhezeitdokumentation. Besonders nützlich für Personaler, Betriebsräte und Führungskräfte, die schnell handlungsfähig werden müssen. Arbeitszeiterfassung jetzt rechtssicher umsetzen – kostenloses E‑Book herunterladen
Der neue TV-L-Abschluss wird nun den Gewerkschaftsmitgliedern zur Abstimmung vorgelegt. Seine Regelungen zur Überstundenvergütung könnten Signalwirkung für andere Branchen entfalten. Die flächendeckende Einführung von Zeiterfassungssystemen bleibt eine zentrale Aufgabe, bei der Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte aktiv nutzen werden. Die Sozialpartner stehen weiter vor der Herausforderung, den Spagat zwischen betrieblichen Anforderungen und dem Schutz der Arbeitnehmer zu meistern.
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