TÜV-Verband, KI-Kennzeichnung

TÜV-Verband fordert strenge KI-Kennzeichnung

19.12.2025 - 09:49:12

Ab August 2026 müssen KI-generierte Texte, Bilder und Videos in der EU klar gekennzeichnet werden. Der TÜV-Verband warnt Unternehmen vor den umfassenden neuen Pflichten.

Die Ära der undurchsichtigen KI-Inhalte geht zu Ende. Das fordert der TÜV-Verband anlässlich der bevorstehenden Umsetzung des EU-KI-Gesetzes. Ab August 2026 müssen alle automatisch erzeugten Inhalte – von Deepfakes bis zu Chatbot-Antworten – klar als maschinell erzeugt erkennbar sein. Für Unternehmen beginnt damit ein Wettlauf gegen die Zeit.

Die neuen EU-Vorschriften verlangen technische Lösungen wie digitale Wasserzeichen. Diese sollen die Herkunft von Inhalten einfach nachweisbar machen. Besonders streng sind die Regeln für KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.

„Nutzer müssen sofort erkennen, wenn sie mit einem KI-System kommunizieren“, betont der Verband. Das gilt für Kundenservice-Chatbots ebenso wie für automatische Support-Systeme. Die Technik dafür muss bis Sommer 2026 implementiert sein.

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Software wird zum Produkt

Eine noch größere Herausforderung kommt im Dezember 2026: Dann tritt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie in Kraft. Sie definiert Software und KI-Systeme erstmals rechtlich als Produkte.

Die Konsequenz? Hersteller haften für Schäden durch fehlerhafte Algorithmen – genau wie bei physischen Gütern. „Geschädigte genießen künftig denselben Schutz wie bei materiellen Produkten“, erklärt der TÜV-Verband. Die Haftung gilt verschuldensunabhängig.

Cybersicherheit verschärft sich

Parallel dazu verschärft die NIS2-Richtlinie die Sicherheitsanforderungen. Seit Dezember 2025 gilt sie als nationales Recht und betrifft in Deutschland nicht mehr 4.500, sondern rund 29.500 Organisationen.

Unternehmen müssen erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle nun innerhalb von 24 Stunden dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

„Das Management trägt persönliche Verantwortung“, warnt der TÜV-Verband. Aus freiwilligen Best Practices werden verbindliche Pflichten.

Vertrauen durch Kennzeichnung

Hinter den strengen Regeln steht auch eine klare Marktnachfrage. Bereits 2023 sprachen sich in einer Umfrage des TÜV-Verbands über 90 Prozent der Befragten für eine verbindliche KI-Kennzeichnung aus.

Die Technik soll Manipulation und Desinformation eindämmen. Doch was bedeutet das praktisch für deutsche Unternehmen? Sie müssen ihre KI-Systeme auditieren und nachrüsten. Automatische Kennzeichnungsmechanismen werden zur Basisanforderung.

Neue Märkte entstehen

Experten sehen in den Vorgaben nicht nur Lasten, sondern auch Chancen. Der Bedarf an Zertifizierungen und unabhängigen Audits von KI-Systemen dürfte stark stehlen. „Safety by Design“ wird zum Wettbewerbsvorteil.

Technische Lösungen für die Nachverfolgung von KI-Herkunft könnten sich standardisieren. Ein neuer Markt für Compliance-Tools und Verifizierungsdienste entsteht. Für IT-Sicherheitsfirmen und Prüforganisationen wie die TÜV-Gesellschaften eröffnen sich damit interessante Geschäftsfelder.

Bis August 2026 bleibt wenig Zeit. Unternehmen, die generative KI nutzen, sollten jetzt mit der Umsetzung beginnen. Die Kombination aus Transparenzpflicht, verschärfter Haftung und IT-Sicherheitsvorgaben schafft ein neues regulatorisches Ökosystem. Wer es ignoriert, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch den Vertrauensverlust bei Kunden.

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