TÜV-Report: Drei Viertel aller Aufzüge in Deutschland sind mangelhaft
18.03.2026 - 00:00:26 | boerse-global.deDer neue TÜV-Anlagensicherheitsreport schlägt Alarm: Nur knapp jedes vierte geprüfte Aufzugssystem in Deutschland ist frei von Defekten. Diese besorgniserregenden Zahlen fallen mit verschärften Sicherheitsvorschriften zusammen und stellen Gebäudebetreiber vor massive Haftungsrisiken.
Die mangelhafte Wartung von Aufzugsanlagen ist nur ein Aspekt betrieblicher Risiken – oft fehlen bereits die grundlegenden Sicherheitsdokumente. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Ihnen, von Aufsichtsbehörden anerkannte Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und die 7 häufigsten Haftungsfallen zu vermeiden. Rechtssichere GBU-Vorlagen kostenlos herunterladen
Besorgniserregende Zustände: Jeder zehnte Aufzug hat erhebliche Mängel
Die am heutigen Dienstag veröffentlichte Analyse des TÜV-Verbands basiert auf unabhängigen Prüfungen aus dem Jahr 2025. Insgesamt wurden 723.270 Aufzugsanlagen untersucht. Das Ergebnis ist erschütternd: Lediglich 23,7 Prozent waren komplett mängelfrei. Ganze 76,3 Prozent wiesen dagegen Fehler auf – von kleinen Unregelmäßigkeiten bis hin zu schwerwiegenden Sicherheitsgefahren.
Besonders alarmierend: Bei 10,8 Prozent der Anlagen wurden erhebliche Mängel festgestellt. Rund 5.800 Aufzüge, also 0,8 Prozent, waren sogar als gefährlich eingestuft. Etwa 3.000 Anlagen mussten wegen akuter Lebensgefahr sofort stillgelegt werden. Zu den häufigsten technischen Problemen zählen stark abgenutzte Tragseile, defekte Notrufsysteme und fehlerhafte Türverriegelungen.
Schärfere Regeln: Die neuen Anforderungen der TRBS 3121
Die aktuellen Mängelquoten unterstreichen die Dringlichkeit der verschärften Technischen Regel für Betriebssicherheit 3121 (TRBS 3121). Diese zentrale Vorschrift wurde 2025 in mehreren Stufen – zuletzt im Oktober – an das überarbeitete Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen angepasst.
Die Neufassung definiert die Pflichten der beauftragten Person (früher: Aufzugswärter) deutlich strenger. Sie schreibt umfangreichere Schulungen, klarere organisatorische Verantwortlichkeiten und eine lückenlose Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen vor. Ein neuer Anhang legt zudem spezielle Betriebsanforderungen für Fassadenzugänge und Aufzüge in Windkraftanlagen fest. Wer diese Regeln einhält, genießt eine gesetzliche Vermutung, auch die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt zu haben.
Geteilte Verantwortung: Verkehrssicherungspflicht trifft jetzt auch Mieter
Ein Paradigmenwechsel betrifft die Verkehrssicherungspflicht. Lange galt sie als alleinige Aufgabe des Gebäudeeigentümers oder der Hausverwaltung. Heute erstrecken sich die rechtlichen Verpflichtungen klar auch auf Unternehmen, die Gewerberäume anmieten und Aufzüge nutzen.
Jeder Arbeitgeber in einem Gebäude mit Aufzugsanlage muss aktiv zu deren sicherem Betrieb beitragen. Das erfordert eine umfassende Gefährdungsbeurteilung, die auch Schnittstellen zu Brandmeldeanlagen oder Rettungskonzepten prüft. Nach jeder Notbefreiung von Personen ist zwingend eine Ursachenanalyse durchzuführen und eine Freigabe zu erteilen, bevor der Aufzug wieder in Betrieb geht. Die aktuell hohen Mängelquoten erhöhen das Haftungsrisiko für alle Beteiligten erheblich.
Ob Aufzugsnutzung oder allgemeiner Arbeitsschutz – viele Betriebe riskieren durch lückenhafte Unterlagen Bußgelder von bis zu 5.000 €. Mit diesem kostenlosen Paket inklusive 15-Punkte-Checkliste erstellen Sie rechtssichere Betriebsanweisungen in wenigen Minuten selbst. Kostenloses Vorlagen-Paket für Betriebsanweisungen sichern
Reform im Hintergrund: Auf dem Weg zu neuer Gesetzgebung
Die aktuelle Situation ist auch mit einer großen regulatorischen Reform verknüpft. Die als zu komplex kritisierte Betriebssicherheitsverordnung soll in zwei eigenständige Verordnungen aufgeteilt werden: eine für überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlV) und eine für Arbeitsmittel (AMBV).
Experten erhoffen sich dadurch weniger Bürokratie und einfachere Compliance für Betreiber. Die Übergangsphase erfordert jedoch besondere Aufmerksamkeit. Die TÜV-Zahlen deuten darauf hin, dass many Betreiber bereits mit den grundlegenden Wartungs- und Dokumentationspflichten überfordert sind. Pauschale Wartungsverträge suggerieren oft trügerische Sicherheit und führen zu vernachlässigten Schnittstellenprüfungen.
Ausblick: Digitale Überwachung wird zum Standard
Angesichts der Mängelquote von über 75 Prozent sind reaktive Wartungskonzepte nicht mehr zeitgemäß. Die Zukunft der Aufzugssicherheit liegt in der Digitalisierung und vorausschauenden Instandhaltung. Branchenprognosen sagen für 2026 und 2027 einen raschen Umstieg auf Predictive Maintenance und automatisierte Notfallsysteme voraus.
Echtzeit-Monitoring soll den Zustand kritischer Komponenten wie Tragseile und Türsensoren kontinuierlich überwachen, um Probleme zu beheben, bevor sie zu gefährlichen Defekten werden. Parallel dazu müssen Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Schulungskonzepte proaktiv überprüfen. Lückenlose, dokumentierte Compliance wird zum entscheidenden Schutz vor den strengen Haftungsrisiken der deutschen Verkehrssicherungs- und Betriebssicherungspflicht.
Hol dir jetzt den Wissensvorsprung der Aktien-Profis.
Für. Immer. Kostenlos.

