Tesla, Kalifornien

Tesla droht in Kalifornien Verkaufsstopp wegen irreführender Werbung

07.01.2026 - 17:44:12

Kalifornien droht Tesla mit einem Verkaufsstopp, falls die Bezeichnungen für die Fahrassistenzsysteme nicht geändert werden. Ein Gerichtsurteil stufte die Marketingbegriffe als irreführend ein.

Der US-Elektroauto-Pionier muss seine Assistenzsysteme umbenennen – sonst darf er ab März im wichtigsten US-Markt keine Fahrzeuge mehr verkaufen.

Kalifornien stellt Tesla ein Ultimatum: Der Konzern hat 90 Tage Zeit, die umstrittenen Bezeichnungen „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ (FSD) für seine Fahrassistenzsysteme zu ändern. Andernfalls wird der Verkauf neuer Fahrzeuge im Heimatstaat des Unternehmens für 30 Tage ausgesetzt. Das entschied die kalifornische Zulassungsbehörde DMV nach einem Gerichtsurteil, das Teslas Marketing als irreführend einstuft.

Gericht bestätigt: Werbung suggeriert falsche Autonomie

Hintergrund ist ein Richterspruch von Verwaltungsrichterin Juliet Cox. Sie kam zu dem Schluss, dass die Begriffe „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ Verbraucher täuschen. Die Systeme böten keine vollständige Autonomie, erforderten stattdessen ständige Aufmerksamkeit des Fahrers. Dennoch habe Tesla in Werbeaussagen den Eindruck erweckt, die Fahrzeuge könnten „kurze und lange Strecken ohne jegliches Zutun“ zurücklegen.

Die DMV übernahm diese Einschätzung und erließ eine einstweilige Lizenzsperre. Diese wird jedoch für 90 Tage ausgesetzt – bis etwa Mitte März 2026. In dieser Frist muss Tesla nachweisen, dass seine Marketing-Praxis nun den kalifornischen Gesetzen entspricht. Gelingt das nicht, tritt die 30-tägige Verkaufssperre automatisch in Kraft. Die Produktionslizenz für das Werk in Fremont bleibt vorerst unberührt.

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Existenzielle Bedrohung für den wichtigsten US-Markt

Die Drohung trifft Tesla an einer empfindlichen Stelle. Kalifornien ist nicht nur die historische Heimat, sondern mit Abstand der wichtigste Absatzmarkt in den USA. Ein einmonatiger Verkaufsstopp würde Lieferketten unterbrechen und erhebliche Umsatzeinbußen verursachen. Analysten von Advisor Perspectives kommentierten am Mittwoch: „Das Urteil bestätigt, was lange offensichtlich war: Tesla hat die autonomen Fähigkeiten seiner Fahrzeuge seit Jahren überzogen beworben.“

Der Zeitpunkt könnte ungünstiger kaum sein. Die Branche befindet sich in einem harten Wettbewerb um die Vorherrschaft bei künstlicher Intelligenz und autonomen Fahren. Erst am Dienstag wurde bekannt, dass Chiphersteller Nvidia mit „Alpamayo“ ein offenes KI-Modell für Level-4-Autonomie vorgestellt hat – ein direkter Konkurrent zu Teslas FSD-System.

Wie reagiert der Vorreiter?

Die große Frage lautet nun: Wird Tesla rebranden oder vor Gericht ziehen? Das Unternehmen verwendet in jüngerer Zeit zwar bereits den Zusatz „(Supervised)“, also „(überwacht)“. Doch das Gerichtsurteil legt nahe, dass grundlegendere Änderungen an den Kernmarken nötig sein könnten, um den Vorwurf der Irreführung auszuräumen.

Eine Umbenennung wäre ein symbolischer Schlag für die Vision von CEO Elon Musk, der seit fast einem Jahrzehnt auf den Begriff „Full Self-Driving“ als Premium‑Versprechen setzt. Ein Rechtsstreit in der nächsten Instanz könnte die Frist zwar verlängern, ließe aber das Damoklesschwert der Sperre weiter über dem Konzern hängen.

Bis Mitte März laufen die Verkäufe in Kalifornien normal weiter. Doch die Botschaft der Behörden ist eindeutig: Die Ära zweideutiger Autonomie‑Versprechen neigt sich dem Ende zu. Tesla muss nun abwägen, ob es seine Sprache der Realität anpasst – oder die Konsequenzen im Staat trägt, in dem alles begann.

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