Teilkrankengeld: Neues Modell soll Milliardenlücke der Krankenkassen stopfen
20.04.2026 - 17:43:05 | boerse-global.de
Es soll die maroden Kassen entlasten und Arbeitnehmern einen gestuften Wiedereinstieg ermöglichen. Doch der Plan ist umstritten.
Vom Alles-oder-Nichts-Prinzip zum gestaffelten System
Ein radikaler Umbau im deutschen Sozialrecht nimmt Gestalt an. Eine Expertenkommission will das starre Prinzip bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aufbrechen. Statt „ganz oder gar nicht“ soll es künftig ein gestuftes Krankengeld geben. Die Idee: Ist ein Arbeitnehmer nur zu 25 Prozent arbeitsunfähig, zahlt die Krankenkasse 25 Prozent des Krankengeldes. Der Arbeitgeber stockt die restlichen 75 Prozent des Lohns auf. Dieses „Teilkrankengeld“ soll besonders bei Rückenleiden, neurologischen und psychischen Erkrankungen helfen, wo ein schrittweiser Wiedereinstieg oft therapeutisch sinnvoller ist als eine lange, vollständige Abwesenheit.
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Hintergrund ist ein gewaltiges Finanzloch. Gesundheitsminister Warken (CDU) warnt vor einem Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 15 Milliarden Euro 2027. Bis 2030 könnte es auf 40 Milliarden Euro anwachsen. Die Kommission rechnet mit Einsparungen von zunächst 73 Millionen Euro durch das neue Modell. Bis 2030 sollen es jährlich 320 Millionen Euro sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft bereits die Umsetzung.
Schlupflöcher schließen und Leistungen bündeln
Doch das Teilkrankengeld ist nur ein Baustein. Die Kommission will auch ein als kostenträchtig kritisiertes Schlupfloch bei der Erwerbsminderungsrente schließen: die sogenannte 99,99-Prozent-Regel. Wer heute nur einen minimalen Teil seiner Rente in Anspruch nimmt, behält vollen Anspruch auf Krankengeld. Diese Doppelbegünstigung soll gestrichen werden. Das Ziel: Krankengeld soll denen vorbehalten sein, die es wirklich zur Einkommenssicherung brauchen – nicht als Zubrot zur Rente.
Gleichzeitig wird an weiteren Stellschrauben gedreht. So soll das Screening auf Hautkrebs für symptomfreie Menschen über 35 ausgesetzt werden. Dies könnte bis 2027 rund 240 Millionen Euro sparen. Kritiker wie die AOK und Dermatologen-Verbände halten dagegen: Regelmäßige Vorsorge habe die Früherkennungsraten deutlich erhöht.
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Pflegereform und der Druck der Personalkosten
Parallel berät ein Bund-Länder-Arbeitskreis unter dem Titel „Zukunftspakt Pflege“ über eine Reform der Pflegeversicherung. Im Raum stehen höhere Zugangshürden zu den Pflegegraden und ein gestaffelter Leistungsbeginn. Bei Einstufung in die Grade 2 oder 3 könnten Betroffene zunächst nur einen Teil des Geldes erhalten. Der Rest würde in Prävention und Rehabilitation fließen.
Der Sparzwang im Gesundheitswesen trifft auf steigende Personalkosten. Erst Mitte April 2026 einigten sich die Tarifparteien für 60.000 AOK-Beschäftigte auf zweimal 2,5 Prozent mehr Lohn. Diese internen Kostensteigerungen unterstreichen die Dringlichkeit, anderswo im System zu sparen.
Wann kommt die Wende?
Die Vorschläge der Kommission werden aktuell in Kabinett und Parlament debattiert. Bei Zustimmung könnte das Teilkrankengeld bereits im nächsten Haushaltsjahr eingeführt werden. Für Personalabteilungen und Rechtsberater würde eine neue Ära anbrechen. Der Erfolg der Reform hängt aber nicht nur von den Milliarden-Einsparungen ab. Entscheidend wird sein, ob das Modell der gestuften Wiedereingliederung in den Betrieben praktikabel umgesetzt werden kann – und den Menschen tatsächlich hilft.
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