TCM-Branche steht vor entscheidender Regulierungswende
31.12.2025 - 17:54:12Neue Abrechnungsvorschriften, strengere Qualitätsanforderungen und verlängerte Fristen für das eidgenössische Diplom verändern die TCM-Branche in der Schweiz grundlegend.
Ab Neujahr gelten in der Schweiz verschärfte Regeln für TCM-Therapeuten. Neue Abrechnungscodes und höhere Qualitätshürden verändern die Branche grundlegend.
Zürich/Bern – Während die Schweiz ins neue Jahr startet, steht die gesamte Branche der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und Komplementärtherapie vor einem tiefgreifenden Wandel. Ab dem 1. Januar 2026 treten entscheidende Änderungen im Abrechnungssystem Tarif 590 sowie verschärfte kantonale Vollzugsmaßnahmen zum Eidgenössischen Diplom in Kraft. Diese Neuerungen werden den administrativen und beruflichen Alltag von Tausenden Therapeuten in der Schweiz und der DACH-Region nachhaltig verändern.
Tarif 590: Abrechnung wird ab Neujahr strenger
Die unmittelbarste Herausforderung betrifft das Abrechnungssystem Tarif 590. Dieses standardisierte Tarifwerk nutzen Komplementärtherapeuten für die Verrechnung mit Zusatzversicherern (VVG). Die aktualisierte Fassung für 2026 bringt strukturelle Änderungen mit sich, die sofort umgesetzt werden müssen.
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Konkret wurden spezifische Tarifnummern für Verfahren wie Moxibustion, Ohrakupunktur oder Laserakupunktur gestrichen oder modifiziert. Sie fließen nun in breitere Therapiekategorien ein. Therapeuten, die ihre Praxissoftware nicht bis zum Jahreswechsel aktualisieren, riskieren die Ablehnung ihrer Rechnungen durch große Krankenkassen wie Helsana, Swica oder CSS.
Hinter der Anpassung steht eine Strategie der SASIS AG und Versichererverbände. Sie wollen die Komplementärmedizin enger an die Abrechnungsstandards der Schulmedizin anbinden. Für die Praxen bedeutet dies eine Neubewertung ihrer Dokumentations- und Abrechnungsprozesse.
Eidgenössisches Diplom: Frist verlängert, Druck bleibt hoch
Ein zentraler Pfeiler der Regulierung bleibt das Eidgenössische Diplom für Naturheilpraktiker und Komplementärtherapeuten. Diese Qualifikation entwickelt sich zunehmend zur de-facto Berufszulassung – besonders für die kantonale Berufsausübungsbewilligung und die Anerkennung durch Versicherer.
In einer wichtigen Entwicklung hat die Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin (OdA AM) die Frist für das Gleichwertigkeitsverfahren bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Dieses Verfahren ermöglicht es erfahrenen Therapeuten ohne modulare Ausbildung, das Diplom aufgrund ihrer Berufspraxis zu erlangen.
Doch trotz dieser Atempause ist der Druck enorm. Kantonale Gesundheitsdirektionen, insbesondere in Zürich und Bern, verschärfen die Bewilligungspflicht kontinuierlich. Ab 2026 wird der Unterschied zwischen “eidgenössisch diplomierten” Therapeuten und jenen ohne Abschluss immer deutlicher. In Zürich sind etwa die Berechtigung für invasive Techniken (wie Akupunktur) oder die Führung geschützter Berufsbezeichnungen strikt an diese Bundesstandards geknüpft. Therapeuten ohne Diplom sehen sich wachsenden Einschränkungen ihres Tätigkeitsfeldes und ihrer Marketingmöglichkeiten gegenüber.
EMR-Reglement 2026: Qualitätshürden steigen deutlich
Parallel tritt das aktualisierte EMR-Reglement 2026 in Kraft. Das Erfahrungsmedizinische Register (EMR) ist ein Qualitätssiegel, das für die Erstattung durch viele Schweizer Versicherer Voraussetzung ist.
Die neuen Vorschriften definieren verschärfte Kriterien für die Weiterbildung und die Ersteintragung. Für Therapeuten, die sich ab dem 1. Januar 2026 erstmals registrieren, gelten strengere Nachweise für klinische Erfahrung und Patientensicherheit. Bei bereits eingetragenen Therapeuten liegt der Fokus auf gezielteren Weiterbildungsnachweisen, die mit den Kompetenzen des Eidgenössischen Diploms übereinstimmen.
Diese Änderungen markieren eine klare Marktentwicklung: Die “Laien-Ära” der Alternativmedizin geht zu Ende. Die Angleichung der EMR-Standards an die Vorgaben der OdA AM stellt sicher, dass nur noch jene Therapeuten für Versicherungsvergütungen infrage kommen, die sich kontinuierlicher Professionalisierung und hohen administrativen Standards verpflichten.
Professionalisierung auf Kosten der Kleinen?
Die zum Jahreswechsel wirksam werdenden Entwicklungen sind der vorläufige Höhepunkt einer jahrzehntelangen Professionalisierungsoffensive im Schweizer Komplementärmedizin-Sektor. Die Einführung des Eidgenössischen Diploms war der erste Schritt – die Harmonisierung von Abrechnung (Tarif 590) und Qualitätssicherung (EMR) ist der Vollzugsmechanismus.
Branchenexperten sehen darin einen zwiespältigen Fortschritt. Zwar erhöhten die Hürden die administrative Last für einzelne Therapeuten erheblich. Gleichzeitig stärkten sie aber die Patientensicherheit und die Glaubwürdigkeit der TCM im gesamten Gesundheitssystem. Durch die Standardisierung von Abrechnung und Qualifikationen nähere sich der Sektor einer “Augenhöhe” mit der Schulmedizin an.
Kritiker warnen jedoch vor den Folgen. Die steigenden Kosten für die Compliance – sowohl für den Diplomerwerb als auch für die anspruchsvolle Praxissoftware für Tarif 590 – könnten kleinere oder nebenberufliche Praxen aus dem Markt drängen. Eine Konsolidierung der Branche scheint unausweichlich.
2026 wird zum Entscheidungsjahr
Mit der Verlängerung der Gleichwertigkeitsfrist bis Ende 2026 wird das kommende Jahr für Tausende etablierte Therapeuten zum “Final Sprint”. Es ist ihre letzte Chance, ihren Status zu regularisieren.
Weiterhin werden – wenn auch langfristig – Verhandlungen über die Integration dieser eidgenössischen Diplome in die Grundversicherung (OKP) diskutiert. Die aktuelle Priorität für alle TCM-Praktiker ist jedoch eindeutig: die Abrechnungssoftware für den 1. Januar fit machen und, falls noch nicht geschehen, das Gleichwertigkeitsverfahren für das Eidgenössische Diplom noch in diesem Jahr einleiten. Die Weichen für die Zukunft der gesamten Branche werden 2026 gestellt.
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